Fregattenkapitän (Ing.): Unterschied zwischen den Versionen
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− | | || colspan="3" | | + | | || colspan="3" | '''Fregattenkapitän (Ing.)''' - Freg.Kpt. (Ing.) - bezeichnet einen Soldaten im zweithöchste Stabsoffiziersdienstgrad der Marine mit der Laufbahn eines Ingenieuroffiziers. Dieser Dienstgrad entspricht im Heer und in der Luftwaffe dem Oberstleutnant. |
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− | Fregattenkapitän (Ing.) - Freg.Kpt. (Ing.) - bezeichnet einen Soldaten im zweithöchste Stabsoffiziersdienstgrad der Marine mit der Laufbahn eines Ingenieuroffiziers. Dieser Dienstgrad entspricht im Heer und in der Luftwaffe dem Oberstleutnant. | + | | || |
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− | + | Rang- und Laufbahnabzeichen | |
{| style="background-color:#FFFFE0;border-color:black;border-width:3px;border-style:double;width:80%;align:center" | {| style="background-color:#FFFFE0;border-color:black;border-width:3px;border-style:double;width:80%;align:center" | ||
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− | | || colspan="3" | | + | | || colspan="3" | Das Dienstgradabzeichen des Fregattenkapitän (Ing.) bestanden aus einem Geflecht von zwei nebeneinander liegenden Plattschnüren, das seitlich je fünf Bogen, unten zwei Bogen und oben eine die Unterlage überragende Knopflochschlinge bildet. Der Fregattenkapitän (Ing.) hatte ein Stern ("Pixel") und ein goldenes Zahnrad als Laufbahnabzeichen. |
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− | Das Dienstgradabzeichen des Fregattenkapitän (Ing.) bestanden aus einem Geflecht von zwei nebeneinander liegenden Plattschnüren, das seitlich je fünf Bogen, unten zwei Bogen und oben eine die Unterlage überragende Knopflochschlinge bildet. Der Fregattenkapitän (Ing.) hatte ein Stern ("Pixel") und ein goldenes Zahnrad als Laufbahnabzeichen. | + | | || colspan="3" | Der Fregattenkapitän (Ing.) trug vier goldenen Streifen von 1,6 cm auf beiden Unterärmeln. Darüber ein goldenes Zahnrad als Laufbahnabzeichen. (3 Streifen für die nach dem 01.08.1940 zu diesem Dienstgrad beförderten - Verfügung vom 27.07.1940 - MV 40, Nr. 544. 3 Streifen und einen Zwischenstreifen zwischen den beiden obersten Streifen allgemein eingeführt mit Verfügung vom 25.02.1944 - MV 44, Nr. 93). |
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− | Der Fregattenkapitän (Ing.) trug vier goldenen Streifen von 1,6 cm auf beiden Unterärmeln. Darüber ein goldenes Zahnrad als Laufbahnabzeichen. (3 Streifen für die nach dem 01.08.1940 zu diesem Dienstgrad beförderten - Verfügung vom 27.07.1940 - MV 40, Nr. 544. 3 Streifen und einen Zwischenstreifen zwischen den beiden obersten Streifen allgemein eingeführt mit Verfügung vom 25.02.1944 - MV 44, Nr. 93). | + | | || colspan="3" | Der Fregattenkapitän (Ing.) trug eine blaue Schirmmütze. Auf dem Rand des Schirmes befand sich eine 1,8 cm breite goldene Eichenlaubranke. |
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− | Der Fregattenkapitän (Ing.) trug eine blaue Schirmmütze. Auf dem Rand des Schirmes befand sich eine 1,8 cm breite goldene Eichenlaubranke. | + | | || |
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− | + | Ingenieursoffizierslaufbahn | |
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− | | || colspan="3" | | + | | || colspan="3" | Die Ingenieurssoffiziere der Kriegsmarine sind die verantwortlichen Leiter des Maschinenbetriebs an Bord der Kriegsschiffe und die militärischen Führer und Erzieher der ihnen unterstellten Soldaten. Zu lande werden die Ingenieuroffiziere verwendet in militärischen Stellungen des Truppendienstes als Kompanieoffiziere, Kompaniechefs und Abteilungskommandeure, als Ausbildungsoffiziere, Erzieher und Lehrer an den Marineschulen, als Kraftfahroffiziere, Leiter der Kraftfahrzeugbereitschaften, Kommandeure der Kraftfahrlehrabteilungen, als Leiter der Marinelehrwerkstätten, Als Adjutanten und Sachbearbeiter in Stäben und bei Kommandobehörden, als Marine-Attaché-Gehilfen, als Kommandeure der Marineschulen Kiel, Wesermünde und Emden, als Ressort- und Betriebsdirektoren auf den Kriegsmarinewerften, als Chef des Stabes, als Amtsgruppenchef, Abteilungschef beim Oberkommando der Kriegsmarine und als Inspekteur der Schiffsmaschineninspektion, Schiffsstamminspektion und Wehrwirtschaftsinspektion. |
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− | Die Ingenieurssoffiziere der Kriegsmarine sind die | + | | || colspan="3" | Entsprechend ihrer eingehenden praktischen und wissenschaftlichen Ausbildung und den im Dienst erworbenen Erfahrungen in der Behandlung und Verwendung der ihnen unterstellten Kriegsschiffsmaschinenanlagen sind sie berufen, an der Weiterentwicklung dieser Anlagen mitzuarbeiten. Junge Ingenieuroffiziere werden nach Eignung und Bedarf zum Studium zur Technischen Hochschule in Berlin kommandiert, das mit der Diplomprüfung abschließt. |
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− | Entsprechend ihrer eingehenden praktischen und wissenschaftlichen Ausbildung und den im Dienst erworbenen Erfahrungen in der Behandlung und Verwendung der ihnen unterstellten Kriegsschiffsmaschinenanlagen sind sie berufen, an der Weiterentwicklung dieser Anlagen mitzuarbeiten. Junge Ingenieuroffiziere werden nach Eignung und Bedarf zum Studium zur Technischen Hochschule in Berlin kommandiert, das mit der | + | | || colspan="3" | Zur Erweiterung der technischen Kenntnisse auf den Gebieten des allgemeinen und des Schiffsmaschinenbaus, der Motorentechnik, der Wärmewirtschaft und der Elektrotechnik finden Kommandierungen zu Besichtigungen namhafter gewerblicher Anlagen und Werke, größerer Privatwerften und Fachausstellungen statt. Durch besondere Lehrgänge werden die Ingenieuroffiziere mit den neusten Fortschritten und Forschungsergebnissen auf den für die Marine wichtigen Gebieten der Technik vertraut gemacht. Ingenieuroffiziere, die für Fremdsprachen befähigt sind, können sich in besonderen Offizierslehrgängen auf Sprachprüfungen (Dolmetscherprüfung) in den neueren Sprachen vorbereiten. |
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− | Zur Erweiterung der technischen Kenntnisse auf den Gebieten des allgemeinen und des Schiffsmaschinenbaus, der Motorentechnik, der Wärmewirtschaft und der Elektrotechnik finden Kommandierungen zu Besichtigungen namhafter gewerblicher Anlagen und Werke, größerer Privatwerften und | + | | || |
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− | + | Ingenieursoffizierslaufbahn | |
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− | | || colspan="3" | | + | | || colspan="3" |3 Monate militärische [[Grundausbildung]] (1939 - 4 Monate). |
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− | + | | || colspan="3" | 2 Monate 1. [[Werkstättenausbildung]] (1939 - 4 Monate). | |
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− | + | | || colspan="3" | 5 Monate [[Bordausbildung]] auf einem Schulschiff oder anderen Überwassereinheiten der [[Kriegsmarine]]. Während dieser Zeit Ernennung zum Kadett (Ing.) (1939 - 9 Monate). | |
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− | + | | || colspan="3" | 5 Monate Ausbildung an der Marineschule mit abschließender der Ingenieursoffiziershauptprüfung. Während dieser Zeit Beförderung zum Fähnrich (Ing.) (1939 - 7 Monate). | |
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− | + | | || colspan="3" | 2 Monate 2. [[Werkstättenausbildung]] (1939 - 5 Monate). | |
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− | + | | || colspan="3" | Zugführerlehrgang (1939 - 1 Monat). | |
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− | + | | || colspan="3" | 8 Monate Frontdienst in der Flotte. Während dieser Zeit Beförderung zum Oberfähnrich (Ing.) (1939 - 6 Monate) | |
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− | + | | || colspan="3" | Nach insgesamt etwa 2 Jahren Beförderung zum Leutnant (Ing.) | |
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− | + | | || colspan="3" | Anschließend Bordausbildung als Leutnant (Ing.) und Ausbildung auf der Marineschule Kiel, abschließend mit der Ingenieursoffiziershauptprüfung. | |
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− | + | Einstellungsbedigungen | |
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− | | || colspan="3" | | + | | || colspan="3" | Besitz der deutschen Reichsangehörigkeit, Wehrwürdigkeit, Herkunft aus rein deutschem und artverwandten Blut; volle Wehrtauglichkeit, Besitz des Reifezeugnisses einer höheren Schule (Gymnasium, Oberschule) bzw. einer Lehranstalt, die auf Grund ministeriellen Erlasses dieser gleichgestellt ist. Das Lebensalter soll am Tage des Dienstantrittes nicht mehr als 22 Jahre betragen, die Höchstgrenze ist 24 Jahre. Körpergröße möglichst nicht unter 1,65 m. Von Wert ist die Zugehörigkeit zur Marine-HJ sowie der Besitz des HJ-Leistungsabzeichens, des Seesportabzeichens, des Deutschen Reichssportabzeichens oder des SA-Wehrabzeichens. |
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− | Besitz der deutschen Reichsangehörigkeit, Wehrwürdigkeit, Herkunft aus rein deutschem und artverwandten Blut; volle Wehrtauglichkeit, Besitz des Reifezeugnisses einer höheren Schule (Gymnasium, Oberschule) bzw. einer | + | | || colspan="3" | '''Mindest-Sehleistung, Farbenunterscheidungsvermögen''' |
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− | '''Mindest-Sehleistung, Farbenunterscheidungsvermögen''' | + | | || colspan="3" | a) Für Seeoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/8 oder auf dem besseren Auge 6/6, auf dem anderen mindestens 6/12 der regelrechten Sehleistung. Volles Farbunterscheidungsvermögen. |
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− | a) Für Seeoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/8 oder auf dem besseren Auge 6/6, auf dem anderen mindestens 6/12 der regelrechten Sehleistung. Volles Farbunterscheidungsvermögen. | + | | || colspan="3" | b) Für Ingenieursoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/12 oder auf dem besseren Auge 6/8, auf dem anderen mindestens 6/24, jedoch ausgleichbar. Keine Brillenträger. Leicht Farbenschwache (grün-anomale Trichromaten) zugelassen. |
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− | b) Für Ingenieursoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/12 oder auf dem besseren Auge 6/8, auf dem anderen mindestens 6/24, jedoch ausgleichbar. Keine Brillenträger. Leicht Farbenschwache (grün-anomale Trichromaten) zugelassen. | + | | || colspan="3" | c) Für Marinesanitätsanwärter: Wie Ingenieursoffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß die Sehschärfe (mit Glas) mindestens 6/8 beiderseits oder auf dem besserem Auge 6/6, auf dem anderen mindesten 6/12 der regelrechten Sehleistung beträgt. Volles Farbunterscheidungsvermögen. |
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− | c) Für Marinesanitätsanwärter: Wie Ingenieursoffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß die Sehschärfe (mit Glas) mindestens 6/8 beiderseits oder auf dem | + | | || colspan="3" | d) Waffen- und Verwaltungsoffiziersanwärter: Wie Ingenieuroffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß auf dem besserem Auge (ohne Glas) mindestens 6/12 beträgt. Die Sehleistung auf dem schlechterem Auge kann gering sein. Farbenschwäche als Ausnahmefall zugelassen. |
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− | d) Waffen- und Verwaltungsoffiziersanwärter: Wie Ingenieuroffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß auf dem | + | | || |
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− | + | Besoldung und Zuschüsse | |
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− | | || colspan="3" | | + | | || colspan="3" |Die Ausbildung des Offiziersnachwuchses bis zur Beförderung zum Offizier dauert etwa 2 Jahre. Während der Ausbildungszeit reicht die Besoldung für eine eingeschränkte Lebensführung aus. |
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− | Die Ausbildung des Offiziersnachwuchses bis zur Beförderung zum Offizier dauert etwa 2 Jahre. Während der | + | | || colspan="3" | Die Marinesanitätsoffiziersanwärter werden in der Marineärtzlichen Akademie in Kiel untergebracht. Sie erhalten die Gebührnisse ihres Dienstgrades, müssen aber die Studienkosten (Vorstellungen, Prüfungen, Promotion, Instrumente usw.) selbst tragen. Die dienstgradmäßigen Gebührnisse der Soldaten sind jedoch, besonders in den letzten 3 Studienjahren, derart bemessen, daß sie wesentlich zu den Studienkosten beitragen können, so daß bei einfacher Lebensführung Zuschüsse von insgesamt 2500 RM erforderlich sein werden. Eine staatliche Unterstützung zur Bestreitung dieser Kosten wird außer einer Bücherbeihilfe nicht gewährt. |
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− | Die Marinesanitätsoffiziersanwärter werden in der Marineärtzlichen Akademie in Kiel untergebracht. Sie erhalten die Gebührnisse ihres Dienstgrades, müssen aber die Studienkosten (Vorstellungen, Prüfungen, Promotion, | + | | || |
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− | + | Einstellung und Unterlagen | |
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− | | || colspan="3" | | + | | || colspan="3" |Einstellungen finden am 1. Oktober jeden Jahres statt. Die Meldefristen werden jeweilig durch die Presse bekanntgegeben (im allgemeinen vom 1. Oktober des Vorjahres bis 15. Mai des Einstellungsjahres). Die Einstellungsgesuche mit den vollständigen Unterlagen sind am die Inspektion des Bildungswesen der Marine (Einstellungsabteilung) in Kiel einzureichen. |
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− | Einstellungen finden am 1. Oktober jeden Jahres statt. Die Meldefristen werden jeweilig durch die Presse bekanntgegeben (im allgemeinen vom 1. Oktober des Vorjahres bis 15. Mai des Einstellungsjahres). Die Einstellungsgesuche mit den vollständigen Unterlagen sind am die Inspektion des Bildungswesen der Marine (Einstellungsabteilung) in Kiel einzureichen. | + | | || colspan="3" | Auf Grund der Kriegsverhältnisse können Schüler höherer Schulen, die ab 1. April des Einstellungsjahres die 8. Klasse besuchen, sich als Offiziersanwärter melden. Gemäß Richtlinien des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung kann das Reifezeugnis nach 6monatigen Besuch der 8. Klasse erteilt werden, sofern Führung und Klassenleistungen des Schülers diese Maßnahme rechtfertigen. |
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− | Auf Grund der Kriegsverhältnisse können Schüler höherer Schulen, die ab 1. April des Einstellungsjahres die 8. Klasse besuchen, sich als Offiziersanwärter melden. Gemäß Richtlinien des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung kann das Reifezeugnis nach 6monatigen Besuch der 8. Klasse erteilt werden, sofern Führung und Klassenleistungen des Schülers diese Maßnahme rechtfertigen. | + | | || colspan="3" | '''Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizufügen:''' |
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− | '''Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizufügen:''' | + | | || colspan="3" | 1. Handschriftlich (vom Bewerber) geschriebener Lebenslauf mit 4 lose aufgeklebten, handwerklich hergestellten Paßbildern (3,7 : 5,2), den Bewerber zur Zeit der Bewerbung ohne Kopfbedeckung darstellend (möglichst je 1 Aufnahme von vorn und von der Seite [Profil]. Rückseite des Bildes mit Namen versehen. |
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− | 1. Handschriftlich (vom Bewerber) geschriebener Lebenslauf mit 4 lose aufgeklebten, handwerklich hergestellten Paßbildern (3,7 : 5,2), den Bewerber zur Zeit der Bewerbung ohne Kopfbedeckung darstellend (möglichst je 1 Aufnahme von vorn und von der Seite [Profil]. Rückseite des Bildes mit Namen versehen. | + | | || colspan="3" | Der Lebenslauf soll enthalten: |
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− | Der Lebenslauf soll enthalten: | + | | || colspan="3" | Ort und Tag der Geburt; Beruf des Vaters; Familienname der Mutter; Angaben, ob die Eltern noch leben oder ob ein überlebender oder geschiedener Elternteil sich wieder verheiratet hat; jetziger Wohnort der Eltern oder des Vormundes. Ferner Angaben über alle Geschwister, Großeltern väterliche- und mütterlicherseits (Berufe) und ob Verwandte in der Wehrmacht waren oder sind.Gründe für den Entschluß, zur Marine zu gehen und für die Wahl der angestrebten Laufbahn. Angabe, wann und wo für ein Gesuch um Einstellung in eine Offizierslaufbahn der Wehrmacht oder der Schutzpolizei vorgelegt worden sind. |
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− | Ort und Tag der Geburt; Beruf des Vaters; Familienname der Mutter; Angaben, ob die Eltern noch leben oder ob ein überlebender oder geschiedener Elternteil sich wieder verheiratet hat; jetziger Wohnort der Eltern oder des Vormundes. Ferner Angaben über alle Geschwister, Großeltern väterliche- und mütterlicherseits (Berufe) und ob Verwandte in der Wehrmacht waren oder sind.Gründe für den Entschluß, zur Marine zu gehen und für die Wahl der angestrebten Laufbahn. Angabe, wann und wo für ein Gesuch um Einstellung in eine Offizierslaufbahn der Wehrmacht oder der Schutzpolizei vorgelegt worden sind. | + | | || colspan="3" | Darstellung des Bildungsgangs, nach der Zeitfolge geordnet, unter Hervorhebung besonderer Neigungen. Ferner sind zu erwähnen: erstere Krankheiten, häufiger Aufenthaltswechsel und alles, was hemmend auf den Ausbildungsgang eingewirkt hat. Es ist anzugeben welche Kenntnisse in der englischen Sprache und welche sonstigen Sachkenntnisse der Bewerber besitzt; ferner besondere Ereignisse, die von Einfluß auf den Lebens- oder Bildungsgang waren, ob sportliche Neigungen vorhanden und welche besonderen sportlichen Abzeichen erworben worden sind. Alles in fließender, knapper Schreibart darstellen, doch so, daß ein Bild von der Eigenart des Bewerbers entsteht. Die Angaben sind durch Unterschrift als wahrheitsgemäß zu bestätigen. |
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− | Darstellung des Bildungsgangs, nach der Zeitfolge geordnet, unter Hervorhebung besonderer Neigungen. Ferner sind zu erwähnen: erstere Krankheiten, häufiger Aufenthaltswechsel und alles, was hemmend auf den Ausbildungsgang eingewirkt hat. Es ist anzugeben welche Kenntnisse in der englischen Sprache und welche sonstigen | + | | || colspan="3" | 2. Namen und genaue Anschriften der Direktoren der in den drei letzten Jahren besuchten Schulen. Namen und Anschriften von drei Bürgen, die über den Bewerber selbst und über seine Familienverhältnisse auf Grund eigener genauer, nicht nur kurzfristiger Kenntnis verantwortliche Auskunft geben können. Die Bürgen dürfen nicht im Verwandschafts- oder Vormundsverhätnis zu dem Bewerber stehen. Nach Möglichkeit soll einer der Bürgen Soldat sein oder gewesen sein. Der derzeitige Schuldirektor ist nicht als Bürge anzugeben. Weibliche Bürgen sind nicht zulässig. Auskünfte von Bürgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, z.B. solche, die nur auf Grund einer Vorstellung urteilen, werden nicht gewertet. |
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− | 2. Namen und genaue Anschriften der Direktoren der in den drei letzten Jahren besuchten Schulen. Namen und Anschriften von drei Bürgen, die über den Bewerber selbst und über seine Familienverhältnisse auf Grund eigener genauer, nicht nur kurzfristiger | + | | || colspan="3" | 3. Einverständniserklärung des Bewerbers, bei Einstellung als Offiziersanwärter der Kriegsmarine sich zum Dienst in der Wehrmacht auf unbegrenzte Zeit zu verpflichten (Muster ist im Merkblatt für den Eintritt in die Offizierslaufbahn der Kriegsmarine aufgeführt. Das Merkblatt ist vom Bewerber bei seinem zuständigen Wehrbezirkskommando bzw. Wehrmeldeamt oder der Inspektion des Bildungswesens der Marine anzufordern). |
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− | 3. Einverständniserklärung des Bewerbers, bei Einstellung als Offiziersanwärter der Kriegsmarine sich zum Dienst in der Wehrmacht auf unbegrenzte Zeit zu verpflichten (Muster ist im Merkblatt für den Eintritt in die Offizierslaufbahn der Kriegsmarine aufgeführt. Das Merkblatt ist vom Bewerber bei seinem zuständigen Wehrbezirkskommando bzw. Wehrmeldeamt oder der Inspektion des Bildungswesens der Marine anzufordern). | + | | || colspan="3" | 4. Eine Übersicht des genossenen Unterrichts (Beschaffung des Musters wie Ziffer 3), dazu das letzte Schulzeugnis und die Versetzungszeugnisse von der 6. Klasse an; das Reifezeugnis ist unaufgefordert nachzureichen. Bewerber, die nicht in die 8. Klasse versetzt worden sind oder die Reifeprüfung nicht bestanden haben, teilen dies umgehend der Inspektion des Bildungswesens der Marine mit. Weitere Unterlagen wie Leistungsbücher, Ehrenurkunden über sportliche Leistungen usw. sind den Gesuchen nicht beizulegen. |
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− | 4. Eine Übersicht des genossenen Unterrichts (Beschaffung des Musters wie Ziffer 3), dazu das letzte Schulzeugnis und die Versetzungszeugnisse von der 6. Klasse an; das Reifezeugnis ist unaufgefordert nachzureichen. Bewerber, die nicht in die 8. Klasse versetzt worden sind oder die Reifeprüfung nicht bestanden haben, teilen dies umgehend der Inspektion des Bildungswesens der Marine mit. Weitere Unterlagen wie Leistungsbücher, Ehrenurkunden über sportliche Leistungen usw. sind den Gesuchen nicht beizulegen. | + | | || colspan="3" | 5. Schriftliche Einverständniserklärung des Vaters oder Vormundes (ist auf die gemäß Ziffer 3 einzureichende Einverständniserklärung des Bewerbers zu setzen). |
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− | 5. Schriftliche Einverständniserklärung des Vaters oder Vormundes (ist auf die gemäß Ziffer 3 einzureichende Einverständniserklärung des Bewerbers zu setzen). | + | | || colspan="3" | 6. Freischwimmerzeugnis. |
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− | 6. Freischwimmerzeugnis. | + | | || colspan="3" | 7. Große Geburtsurkunde (nicht Familienstammbuch). |
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− | 7. Große Geburtsurkunde (nicht Familienstammbuch). | + | | || colspan="3" | 8. Abstammungsnachweis bis zu den Großeltern einschließlich durch Vorlage des Ahnenpasses. Die Richtigkeit der Eintragungen muß durch den zuständigen Standesbeamten oder Kirchenbuchführer bescheinigt sein. Die Anforderung weiterer Nachweise bleibt vorbehalten. Die lückenlose Erbringung des Nachweises ist Angelegenheit des Bewerbers. |
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− | 8. Abstammungsnachweis bis zu den Großeltern einschließlich durch Vorlage des Ahnenpasses. Die Richtigkeit der Eintragungen muß durch den zuständigen Standesbeamten oder Kirchenbuchführer bescheinigt sein. Die Anforderung weiterer Nachweise bleibt vorbehalten. Die lückenlose Erbringung des Nachweises ist Angelegenheit des Bewerbers. | + | | || colspan="3" | 9. Angabe der Anschrift, wenn sie von der des Vaters oder Vormundes abweicht. Jede Änderung der Anschrift ist sofort zu melden. |
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− | 9. Angabe der Anschrift, wenn sie von der des Vaters oder Vormundes abweicht. Jede Änderung der Anschrift ist sofort zu melden. | + | | || colspan="3" | 10. Anschrift des zuständigen Wehrbezirkskommandos. |
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− | 10. Anschrift des zuständigen | + | | || colspan="3" | Nach Eingang des Gesuches wird jeder Bewerber von dem für ihn zuständigen Wehrbezirkskommando zur wehrmachtätztlichen Voruntersuchung und späte durch die Inspektion des Bildungswesens zur Ablegung einer Eignungsprüfung sowie zur marinefachärztlichen Untersuchung nach Kiel einberufen. Ort und Zeit für die Prüfung und Untersuchung werden dem Bewerber mitgeteilt. Dauer etwa 2 bis 3 Tage. Für die Hin- und Rückreise wird ein Wehrmachtsfahrschein übersandt. Die Untersuchung erfolgt kostenlos, die Verpflegungskosten halten sich in mäßigen Grenzen. |
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− | Nach Eingang des Gesuches wird jeder Bewerber von dem für ihn zuständigen Wehrbezirkskommando zur wehrmachtätztlichen Voruntersuchung und späte durch die Inspektion des Bildungswesens zur Ablegung einer Eignungsprüfung sowie zur marinefachärztlichen Untersuchung nach Kiel einberufen. Ort und Zeit für die Prüfung und Untersuchung werden dem Bewerber mitgeteilt. Dauer etwa 2 bis 3 Tage. Für die Hin- und Rückreise wird ein Wehrmachtsfahrschein übersandt. Die Untersuchung erfolgt kostenlos, die Verpflegungskosten halten sich in mäßigen Grenzen. | + | | || colspan="3" | Gleichzeitige Bewerbung bei Kriegsmarine, Heer, Luftwaffe oder Schutzpolizei ist zwecklos, da auf Grund besonderer Vereinbarungen nur eine Stelle die Gesuche bearbeitet. Ebenso ist gleichzeitige Bewerbung für mehrere Offizierslaufbahnen der Kriegsmarine (Seeoffizier-, Ingenieursoffizier-, Marinesanitätsoffiziers, Waffenoffizier-, Verwaltungsoffizier) nicht erlaubt. Vormerkungen finden nicht statt. Rückfragen und Bitten um Zwischenbescheide sind zwecklos. Die endgültige Entscheidung über Annahme oder Ablehung erfolgt sobald als möglich. |
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− | Gleichzeitige Bewerbung bei Kriegsmarine, Heer, Luftwaffe oder Schutzpolizei ist zwecklos, da auf Grund besonderer Vereinbarungen nur eine Stelle die Gesuche bearbeitet. Ebenso ist gleichzeitige Bewerbung für mehrere Offizierslaufbahnen der Kriegsmarine (Seeoffizier-, Ingenieursoffizier-, Marinesanitätsoffiziers, Waffenoffizier-, Verwaltungsoffizier) nicht erlaubt. Vormerkungen finden nicht statt. Rückfragen und Bitten um Zwischenbescheide sind zwecklos. Die endgültige Entscheidung über Annahme oder Ablehung erfolgt sobald als möglich. | + | | || |
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− | + | Literaturverweise | |
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− | | || | + | | || colspan="3" | Oberkommando der Kriegsmarine - "Wie werde ich Offizier der Kriegsmarine ? (Kriegsausgabe)" |
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− | | || | | + | | || colspan="3" | Schlicht/Angolia - "Deutsche Wehrmacht-Uniformierung und Ausrüstung 1933 - 1945- Band 2 Die Kriegsmarine" - Motorbuchverlag 1995 - ISBN 3-613-01656-7 - Seite 122, 123, 199, 200, 201. |
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Version vom 20. November 2022, 12:45 Uhr
Korvettenkapitän (Ing.) ← Fregattenkapitän (Ing.) → Kapitän zur See (Ing.) → → → Dienstgrade
Fregattenkapitän (Ing.) - Freg.Kpt. (Ing.) - bezeichnet einen Soldaten im zweithöchste Stabsoffiziersdienstgrad der Marine mit der Laufbahn eines Ingenieuroffiziers. Dieser Dienstgrad entspricht im Heer und in der Luftwaffe dem Oberstleutnant. | |||
Rang- und Laufbahnabzeichen
Das Dienstgradabzeichen des Fregattenkapitän (Ing.) bestanden aus einem Geflecht von zwei nebeneinander liegenden Plattschnüren, das seitlich je fünf Bogen, unten zwei Bogen und oben eine die Unterlage überragende Knopflochschlinge bildet. Der Fregattenkapitän (Ing.) hatte ein Stern ("Pixel") und ein goldenes Zahnrad als Laufbahnabzeichen. | |||
Der Fregattenkapitän (Ing.) trug vier goldenen Streifen von 1,6 cm auf beiden Unterärmeln. Darüber ein goldenes Zahnrad als Laufbahnabzeichen. (3 Streifen für die nach dem 01.08.1940 zu diesem Dienstgrad beförderten - Verfügung vom 27.07.1940 - MV 40, Nr. 544. 3 Streifen und einen Zwischenstreifen zwischen den beiden obersten Streifen allgemein eingeführt mit Verfügung vom 25.02.1944 - MV 44, Nr. 93). | |||
Der Fregattenkapitän (Ing.) trug eine blaue Schirmmütze. Auf dem Rand des Schirmes befand sich eine 1,8 cm breite goldene Eichenlaubranke. | |||
Ingenieursoffizierslaufbahn
Die Ingenieurssoffiziere der Kriegsmarine sind die verantwortlichen Leiter des Maschinenbetriebs an Bord der Kriegsschiffe und die militärischen Führer und Erzieher der ihnen unterstellten Soldaten. Zu lande werden die Ingenieuroffiziere verwendet in militärischen Stellungen des Truppendienstes als Kompanieoffiziere, Kompaniechefs und Abteilungskommandeure, als Ausbildungsoffiziere, Erzieher und Lehrer an den Marineschulen, als Kraftfahroffiziere, Leiter der Kraftfahrzeugbereitschaften, Kommandeure der Kraftfahrlehrabteilungen, als Leiter der Marinelehrwerkstätten, Als Adjutanten und Sachbearbeiter in Stäben und bei Kommandobehörden, als Marine-Attaché-Gehilfen, als Kommandeure der Marineschulen Kiel, Wesermünde und Emden, als Ressort- und Betriebsdirektoren auf den Kriegsmarinewerften, als Chef des Stabes, als Amtsgruppenchef, Abteilungschef beim Oberkommando der Kriegsmarine und als Inspekteur der Schiffsmaschineninspektion, Schiffsstamminspektion und Wehrwirtschaftsinspektion. | |||
Entsprechend ihrer eingehenden praktischen und wissenschaftlichen Ausbildung und den im Dienst erworbenen Erfahrungen in der Behandlung und Verwendung der ihnen unterstellten Kriegsschiffsmaschinenanlagen sind sie berufen, an der Weiterentwicklung dieser Anlagen mitzuarbeiten. Junge Ingenieuroffiziere werden nach Eignung und Bedarf zum Studium zur Technischen Hochschule in Berlin kommandiert, das mit der Diplomprüfung abschließt. | |||
Zur Erweiterung der technischen Kenntnisse auf den Gebieten des allgemeinen und des Schiffsmaschinenbaus, der Motorentechnik, der Wärmewirtschaft und der Elektrotechnik finden Kommandierungen zu Besichtigungen namhafter gewerblicher Anlagen und Werke, größerer Privatwerften und Fachausstellungen statt. Durch besondere Lehrgänge werden die Ingenieuroffiziere mit den neusten Fortschritten und Forschungsergebnissen auf den für die Marine wichtigen Gebieten der Technik vertraut gemacht. Ingenieuroffiziere, die für Fremdsprachen befähigt sind, können sich in besonderen Offizierslehrgängen auf Sprachprüfungen (Dolmetscherprüfung) in den neueren Sprachen vorbereiten. | |||
Ingenieursoffizierslaufbahn
3 Monate militärische Grundausbildung (1939 - 4 Monate). | |||
2 Monate 1. Werkstättenausbildung (1939 - 4 Monate). | |||
5 Monate Bordausbildung auf einem Schulschiff oder anderen Überwassereinheiten der Kriegsmarine. Während dieser Zeit Ernennung zum Kadett (Ing.) (1939 - 9 Monate). | |||
5 Monate Ausbildung an der Marineschule mit abschließender der Ingenieursoffiziershauptprüfung. Während dieser Zeit Beförderung zum Fähnrich (Ing.) (1939 - 7 Monate). | |||
2 Monate 2. Werkstättenausbildung (1939 - 5 Monate). | |||
Zugführerlehrgang (1939 - 1 Monat). | |||
8 Monate Frontdienst in der Flotte. Während dieser Zeit Beförderung zum Oberfähnrich (Ing.) (1939 - 6 Monate) | |||
Nach insgesamt etwa 2 Jahren Beförderung zum Leutnant (Ing.) | |||
Anschließend Bordausbildung als Leutnant (Ing.) und Ausbildung auf der Marineschule Kiel, abschließend mit der Ingenieursoffiziershauptprüfung. | |||
Einstellungsbedigungen
Besitz der deutschen Reichsangehörigkeit, Wehrwürdigkeit, Herkunft aus rein deutschem und artverwandten Blut; volle Wehrtauglichkeit, Besitz des Reifezeugnisses einer höheren Schule (Gymnasium, Oberschule) bzw. einer Lehranstalt, die auf Grund ministeriellen Erlasses dieser gleichgestellt ist. Das Lebensalter soll am Tage des Dienstantrittes nicht mehr als 22 Jahre betragen, die Höchstgrenze ist 24 Jahre. Körpergröße möglichst nicht unter 1,65 m. Von Wert ist die Zugehörigkeit zur Marine-HJ sowie der Besitz des HJ-Leistungsabzeichens, des Seesportabzeichens, des Deutschen Reichssportabzeichens oder des SA-Wehrabzeichens. | |||
Mindest-Sehleistung, Farbenunterscheidungsvermögen | |||
a) Für Seeoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/8 oder auf dem besseren Auge 6/6, auf dem anderen mindestens 6/12 der regelrechten Sehleistung. Volles Farbunterscheidungsvermögen. | |||
b) Für Ingenieursoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/12 oder auf dem besseren Auge 6/8, auf dem anderen mindestens 6/24, jedoch ausgleichbar. Keine Brillenträger. Leicht Farbenschwache (grün-anomale Trichromaten) zugelassen. | |||
c) Für Marinesanitätsanwärter: Wie Ingenieursoffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß die Sehschärfe (mit Glas) mindestens 6/8 beiderseits oder auf dem besserem Auge 6/6, auf dem anderen mindesten 6/12 der regelrechten Sehleistung beträgt. Volles Farbunterscheidungsvermögen. | |||
d) Waffen- und Verwaltungsoffiziersanwärter: Wie Ingenieuroffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß auf dem besserem Auge (ohne Glas) mindestens 6/12 beträgt. Die Sehleistung auf dem schlechterem Auge kann gering sein. Farbenschwäche als Ausnahmefall zugelassen. | |||
Besoldung und Zuschüsse
Die Ausbildung des Offiziersnachwuchses bis zur Beförderung zum Offizier dauert etwa 2 Jahre. Während der Ausbildungszeit reicht die Besoldung für eine eingeschränkte Lebensführung aus. | |||
Die Marinesanitätsoffiziersanwärter werden in der Marineärtzlichen Akademie in Kiel untergebracht. Sie erhalten die Gebührnisse ihres Dienstgrades, müssen aber die Studienkosten (Vorstellungen, Prüfungen, Promotion, Instrumente usw.) selbst tragen. Die dienstgradmäßigen Gebührnisse der Soldaten sind jedoch, besonders in den letzten 3 Studienjahren, derart bemessen, daß sie wesentlich zu den Studienkosten beitragen können, so daß bei einfacher Lebensführung Zuschüsse von insgesamt 2500 RM erforderlich sein werden. Eine staatliche Unterstützung zur Bestreitung dieser Kosten wird außer einer Bücherbeihilfe nicht gewährt. | |||
Einstellung und Unterlagen
Einstellungen finden am 1. Oktober jeden Jahres statt. Die Meldefristen werden jeweilig durch die Presse bekanntgegeben (im allgemeinen vom 1. Oktober des Vorjahres bis 15. Mai des Einstellungsjahres). Die Einstellungsgesuche mit den vollständigen Unterlagen sind am die Inspektion des Bildungswesen der Marine (Einstellungsabteilung) in Kiel einzureichen. | |||
Auf Grund der Kriegsverhältnisse können Schüler höherer Schulen, die ab 1. April des Einstellungsjahres die 8. Klasse besuchen, sich als Offiziersanwärter melden. Gemäß Richtlinien des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung kann das Reifezeugnis nach 6monatigen Besuch der 8. Klasse erteilt werden, sofern Führung und Klassenleistungen des Schülers diese Maßnahme rechtfertigen. | |||
Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizufügen: | |||
1. Handschriftlich (vom Bewerber) geschriebener Lebenslauf mit 4 lose aufgeklebten, handwerklich hergestellten Paßbildern (3,7 : 5,2), den Bewerber zur Zeit der Bewerbung ohne Kopfbedeckung darstellend (möglichst je 1 Aufnahme von vorn und von der Seite [Profil]. Rückseite des Bildes mit Namen versehen. | |||
Der Lebenslauf soll enthalten: | |||
Ort und Tag der Geburt; Beruf des Vaters; Familienname der Mutter; Angaben, ob die Eltern noch leben oder ob ein überlebender oder geschiedener Elternteil sich wieder verheiratet hat; jetziger Wohnort der Eltern oder des Vormundes. Ferner Angaben über alle Geschwister, Großeltern väterliche- und mütterlicherseits (Berufe) und ob Verwandte in der Wehrmacht waren oder sind.Gründe für den Entschluß, zur Marine zu gehen und für die Wahl der angestrebten Laufbahn. Angabe, wann und wo für ein Gesuch um Einstellung in eine Offizierslaufbahn der Wehrmacht oder der Schutzpolizei vorgelegt worden sind. | |||
Darstellung des Bildungsgangs, nach der Zeitfolge geordnet, unter Hervorhebung besonderer Neigungen. Ferner sind zu erwähnen: erstere Krankheiten, häufiger Aufenthaltswechsel und alles, was hemmend auf den Ausbildungsgang eingewirkt hat. Es ist anzugeben welche Kenntnisse in der englischen Sprache und welche sonstigen Sachkenntnisse der Bewerber besitzt; ferner besondere Ereignisse, die von Einfluß auf den Lebens- oder Bildungsgang waren, ob sportliche Neigungen vorhanden und welche besonderen sportlichen Abzeichen erworben worden sind. Alles in fließender, knapper Schreibart darstellen, doch so, daß ein Bild von der Eigenart des Bewerbers entsteht. Die Angaben sind durch Unterschrift als wahrheitsgemäß zu bestätigen. | |||
2. Namen und genaue Anschriften der Direktoren der in den drei letzten Jahren besuchten Schulen. Namen und Anschriften von drei Bürgen, die über den Bewerber selbst und über seine Familienverhältnisse auf Grund eigener genauer, nicht nur kurzfristiger Kenntnis verantwortliche Auskunft geben können. Die Bürgen dürfen nicht im Verwandschafts- oder Vormundsverhätnis zu dem Bewerber stehen. Nach Möglichkeit soll einer der Bürgen Soldat sein oder gewesen sein. Der derzeitige Schuldirektor ist nicht als Bürge anzugeben. Weibliche Bürgen sind nicht zulässig. Auskünfte von Bürgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, z.B. solche, die nur auf Grund einer Vorstellung urteilen, werden nicht gewertet. | |||
3. Einverständniserklärung des Bewerbers, bei Einstellung als Offiziersanwärter der Kriegsmarine sich zum Dienst in der Wehrmacht auf unbegrenzte Zeit zu verpflichten (Muster ist im Merkblatt für den Eintritt in die Offizierslaufbahn der Kriegsmarine aufgeführt. Das Merkblatt ist vom Bewerber bei seinem zuständigen Wehrbezirkskommando bzw. Wehrmeldeamt oder der Inspektion des Bildungswesens der Marine anzufordern). | |||
4. Eine Übersicht des genossenen Unterrichts (Beschaffung des Musters wie Ziffer 3), dazu das letzte Schulzeugnis und die Versetzungszeugnisse von der 6. Klasse an; das Reifezeugnis ist unaufgefordert nachzureichen. Bewerber, die nicht in die 8. Klasse versetzt worden sind oder die Reifeprüfung nicht bestanden haben, teilen dies umgehend der Inspektion des Bildungswesens der Marine mit. Weitere Unterlagen wie Leistungsbücher, Ehrenurkunden über sportliche Leistungen usw. sind den Gesuchen nicht beizulegen. | |||
5. Schriftliche Einverständniserklärung des Vaters oder Vormundes (ist auf die gemäß Ziffer 3 einzureichende Einverständniserklärung des Bewerbers zu setzen). | |||
6. Freischwimmerzeugnis. | |||
7. Große Geburtsurkunde (nicht Familienstammbuch). | |||
8. Abstammungsnachweis bis zu den Großeltern einschließlich durch Vorlage des Ahnenpasses. Die Richtigkeit der Eintragungen muß durch den zuständigen Standesbeamten oder Kirchenbuchführer bescheinigt sein. Die Anforderung weiterer Nachweise bleibt vorbehalten. Die lückenlose Erbringung des Nachweises ist Angelegenheit des Bewerbers. | |||
9. Angabe der Anschrift, wenn sie von der des Vaters oder Vormundes abweicht. Jede Änderung der Anschrift ist sofort zu melden. | |||
10. Anschrift des zuständigen Wehrbezirkskommandos. | |||
Nach Eingang des Gesuches wird jeder Bewerber von dem für ihn zuständigen Wehrbezirkskommando zur wehrmachtätztlichen Voruntersuchung und späte durch die Inspektion des Bildungswesens zur Ablegung einer Eignungsprüfung sowie zur marinefachärztlichen Untersuchung nach Kiel einberufen. Ort und Zeit für die Prüfung und Untersuchung werden dem Bewerber mitgeteilt. Dauer etwa 2 bis 3 Tage. Für die Hin- und Rückreise wird ein Wehrmachtsfahrschein übersandt. Die Untersuchung erfolgt kostenlos, die Verpflegungskosten halten sich in mäßigen Grenzen. | |||
Gleichzeitige Bewerbung bei Kriegsmarine, Heer, Luftwaffe oder Schutzpolizei ist zwecklos, da auf Grund besonderer Vereinbarungen nur eine Stelle die Gesuche bearbeitet. Ebenso ist gleichzeitige Bewerbung für mehrere Offizierslaufbahnen der Kriegsmarine (Seeoffizier-, Ingenieursoffizier-, Marinesanitätsoffiziers, Waffenoffizier-, Verwaltungsoffizier) nicht erlaubt. Vormerkungen finden nicht statt. Rückfragen und Bitten um Zwischenbescheide sind zwecklos. Die endgültige Entscheidung über Annahme oder Ablehung erfolgt sobald als möglich. | |||
Literaturverweise
Oberkommando der Kriegsmarine - "Wie werde ich Offizier der Kriegsmarine ? (Kriegsausgabe)" | |||
Schlicht/Angolia - "Deutsche Wehrmacht-Uniformierung und Ausrüstung 1933 - 1945- Band 2 Die Kriegsmarine" - Motorbuchverlag 1995 - ISBN 3-613-01656-7 - Seite 122, 123, 199, 200, 201. | |||
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