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Der Tauchretter ist ein Atemschutzgerät, welches es seinem Träger ermöglicht, eine gewisse Zeit in einer Umgebung ohne (ausreichend) atembare Luft, insbesondere im Wasser, zu überleben. Mit der Entwicklung der ersten militärisch brauchbaren U-Boote kurz vor dem Ersten Weltkrieg stellte sich auch die Frage nach Rettungsmöglichkeiten bei Havarien. Erste, oft tödliche Versuche wurden mit einfachen „Atemsäcken“ gestartet, die zwar als Auftriebshilfe nützlich waren, aber oft nicht genug Sauerstoff enthielten, um den gesamten Aufstieg zu überleben. Robert Henry Davis und Henry A. Fleuss entwickelten ab 1903 bei Siebe Gorman in England ein Kreislaufatemgerät, das unter Wasser und im Bergbau einsetzbar war; es wurde in den Folgejahren verbessert und später als Davis-Tauchretter (engl.: Davis Escape Set) bekannt. Wichtigste Neuerungen waren Dosierventile für eine kontrollierte Zuführung des zusätzlichen Sauerstoffs im Jahre 1906, die auch von den anderen Firmen, die Tauchretter herstellten, frühzeitig übernommen wurden.
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Die Firma Dräger aus Lübeck erfand 1907 den U-Boot-Retter. Beide Systeme basierten auf dem Prinzip der Sauerstoffzufuhr aus einer Hochdruckflasche bei gleichzeitiger Absorption des Kohlendioxids durch eine zwischengeschaltete Patrone mit Natriumhydroxid. Das Dräger-Modell DM 2 wurde ab 1916 Standard-Ausrüstung der Kaiserlichen Marine. 1926 stellte Dräger einen Bade-Tauchretter vor. Während die bisherigen Geräte nur zum Auftauchen dienten und somit auch darauf ausgelegt waren, Auftrieb zu entwickeln, damit der Träger auch ohne Schwimmbewegungen zur Oberfläche gelangte, war der Bade-Tauchretter mit Gewichten versehen, die es auch ermöglichten, abzutauchen, um Verunglückte zu suchen und zu bergen. Ab 1939 entwickelte Hans Hass auf der Grundlage des Tauchretters den unmittelbaren Vorläufer des heute üblichen Schwimmtauchgeräts.
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Die normale Atemluft enthält 21% Sauerstoff. Bei einem Atemzug werden der eingeatmeten Luft ca. 4% Sauerstoff entzogen und durch eine entsprechende Menge ausgeatmeten Kohlenstoffdioxids (CO2) ersetzt. Ein bestimmtes Volumen Luft kann also mehrmals "durchgeatmet" werden, bis sein Sauerstoffanteil erschöpft ist. Das ausgeatmete CO2 reichert sich dabei allerdings in der Luft an. Da ein gesunder Organismus die Atmung über eine "Messung" des CO2-Gehalts im Blut steuert, verursacht ein Anstieg des CO2-Gehalts in der Atemluft schnell ein nahezu unerträgliches Gefühl der Atemnot. Außerdem bestehen physiologische Gefahren durch zu viel Kohlendioxid in der eingeatmeten Luft: ab 5% kommt es zu Schwindel, ab 8% über längere Zeit zum Tod. Folglich muss das sich anreichernde CO2 der Luft aus dem Atemkreislauf entfernt werden. Im Tauchretter kommt hierzu Atemkalk zum Einsatz. Es handelt sich dabei um frischen gebrannten Kalk (CaO). Dieser bindet das CO2, es entsteht Calciumcarbonat (CaCO3). Voraussetzung ist, dass der Kalk trocken ist, da ansonsten Löschkalk entsteht, welches das CO2 nicht in ausreichendem Maß zu binden vermag. Das durch die CO2-Bindung entfallende Luftvolumen wird durch zugeführten Sauerstoff ersetzt.
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Der Tauchretter ist ein so genannter Pendelatmer, das heißt, ein- und dieselbe Luft wird immer wieder ein- und ausgeatmet, die Patrone mit Atemkalk und eine Sauerstoffzufuhr verhindern das Ersticken. Der Träger des Tauchretters nimmt ein Mundstück in den Mund, an dem zwei kurze Schläuche befestigt sind. Ein Schlauch mündet in die Kalkpatrone. Hier wird während des Ausatmens das CO2 aus der Luft herausgefiltert. Die verbleibende Luft strömt weiter in einen Atemsack (Gegenlunge). Außerdem wird das Volumen des entzogenen CO2 aus einer kleinen Hochdruckflasche durch Sauerstoff ersetzt, da sich das Volumen der zur Verfügung stehenden Atemluft anderenfalls immer mehr verringern würde (s.o. "Chemische Funktionsweise"). Nun atmet der Träger wieder ein und die Luft strömt durch den zweiten Schlauch aus dem Atemsack zum Mundstück zurück. Um zu verhindern, dass der Träger durch die Nase atmete, setzte er eine Nasenklammer auf. Die Betriebsdauer eines Tauchretters lag je nach Einsatztiefe zwischen 15 und 45 Minuten.
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Machte ein Notfall den Ausstieg aus einem U-Boot erforderlich, wurde zunächst nach Möglichkeit gewartet, bis das Wasser die Luft im Boot so weit zusammengedrückt hatte, dass der Druck in der verbleibenden Luftblase dem Druck der Wassertiefe entsprach. Das untere Ende des Ausstiegsschachts musste daher niedriger liegen als die Decke des Bootskörpers, damit die Luft bei Öffnung der Luke nicht entweichen konnte (Luftfalle). Bei Ausgleich des Innen- und Außendrucks ließ sich die Luke dann öffnen. Die Besatzung des Boots konnte aussteigen. Da sich die Luft in der Lunge ausdehnte, je höher der Ausgestiegene kam, musste er flach ein- und tief wieder ausatmen, da anderenfalls ein lebensgefährlicher Lungenriss drohte. Einsätze von Tauchrettern zeigen die Filme Das Boot (1. Johann das Gespenst stoppt Wassereinbruch unter einem Dieselmotor, 2. Benutzung von Tauchrettern beim Schlafen in den Kojen, um Atemluft zu sparen und Zeit für die Reparaturen zu gewinnen, als man vor Gibraltar in 280 m Tiefe festsitzt), Haie und kleine Fische (kontrollierter Ausstieg aus gesunkenem U-Boot).
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