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Signalausbildung

Aus U-Boot-Archiv Wiki

Ausbildung Signalausbildung (Signalwesen)
Die Signalausbildung war ein grundlegender Bestandteil der Ausbildung für das seemännische Personal sowie spezialisierte Signalgasten und Signalmaate. Ziel war die Beherrschung der optischen Nachrichtenübermittlung zwischen Schiffen sowie zwischen See- und Landdienststellen. Die Ausbildung umfasste das Winkern (Flaggenalphabet), den Signaldienst mit Morse-Scheinwerfern (Lichtmorsen) und die Handhabung von Signalflaggen nach dem Internationalen Signalbuch sowie den geheimen Marine-Signalheften. Besonderer Wert wurde auf die Schnelligkeit und Fehlerfreiheit bei der Übermittlung von Befehlen unter Gefechtsbedingungen sowie bei Funkstille gelegt.
Entstehung, Funktion und Aufgaben
Aufstellung: Fester Bestandteil der Schiffsstammabteilungen und spezialisierter Nachrichtenschulen.
Aufgabe: Ausbildung im optischen Nachrichtendienst; Flaggenkunde; Handhabung von Signalscheinwerfern; Anerkennung von Erkennungssignalen.
Standort: Nachrichtenschulen (z. B. Flensburg-Mürwik, Aurich); Signalstationen an den Küsten.
Ende 1945: Mai 1945; Einstellung der geregelten Ausbildung mit der Kapitulation der Marineverbände.
Spezifische Merkmale
Methodik: Täglicher Drill im Ablesen von Flaggensätzen und Lichtmorsesignalen bei unterschiedlichen Sichtverhältnissen.
Geheimhaltung: Einweisung in die wechselnden Erkennungssignale und geheimen Tag- und Nachtsignale der Kriegsmarine.
Personal: Signalgasten bildeten auf der Brücke die rechte Hand des Wachoffiziers für die visuelle Kommunikation.
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Funkstille: Lebenswichtige Kommunikation bei Überwasserfahrt oder Einlaufmanövern ohne Nutzung verräterischer Funksignale.
Erkennung: Korrekte Abgabe der Erkennungssignale gegenüber Vorpostenbooten und Küstenstationen zur Vermeidung von Eigenbeschuss.
Ausbildung: Jeder U-Boot-Fahrer (insbesondere Brückenpersonal) musste die wichtigsten Notsignale und Flaggencodes beherrschen.
Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
BArch RM 121 Marinelehrgänge und Schulen: Akten über die Ausbildungsvorschriften für den Signaldienst (M.Dv. 32).
BArch PERS 6 Personalakten: Werdegänge mit dem Nachweis über absolvierte Signal-Lehrgänge.
BArch RM 20 Marinewaffenamt: Unterlagen zur Erprobung optischer Signalgeräte und Scheinwerfer.
Literaturverweise
Lohmann / Hildebrand „Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945“ (Band II, Kapitel: Das Nachrichtenwesen).
Giessler, Helmuth „Der Marine-Nachrichten- und Ortungsdienst: Technische Entwicklung und operativer Einsatz“.
Wegner, Günter „Stellenbesetzung der deutschen Marine 1848–1945“ (Systematik der Nachrichtenschulen).
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