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Der Reichspräsident war das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches von 1919 bis 1934 (dazwischen war Hitler als sogennanter Führer und Reichskanzler in einem) und im Mai 1945. Das Amt existierte zunächst auf Grundlage des Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt vom 10.02.1919 und dann auf Grundlage der Weimarer Verfassung vom 11.08.1919. Mit Ausnahme der noch durch die Nationalversammlung erfolgten Wahl von Friedrich Ebert wurde er direkt vom Volk für sieben Jahre gewählt. Eine Wiederwahl war zulässig, wobei diese Vorschrift aber nur bei der erneuten Wahl Hindenburgs zum Tragen kam. Darüber hinaus war der Reichspräsident Oberbefehlshaber der Streitkräfte, er ernannte und entließ den Reichskanzler und er konnte den Deutschen Reichstag auflösen. In den Jahren 1919–1923 und vor allem ab 1930 ergänzte bzw. großteils ersetzte der Reichspräsident mit Notverordnungen die Gesetzgebung des Reichstags.
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