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| Datenblatt
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Navigationsbelehrungsfahrt
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| Die Navigations-Belehrungsfahrt war eine rein fachlicher Ausbildungsabschnitt der U-Boot-Schulen.
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| Definition und Zielsetzung
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| Die Navigations-Belehrungsfahrt war eine mehrtägige bis mehrwöchige praktische Übung auf See. Sie diente dazu, das an der Marineschule Mürwik erlernte theoretische Wissen in die Praxis umzusetzen. Jeder angehende Wachoffizier und jeder Steuermannsanwärter musste nachweisen, dass er ein Boot vom Typ VII C oder Typ XXI auch ohne Funkunterstützung sicher navigieren konnte.
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| Zentrale Ausbildungsinhalte
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| Terrestrische Navigation: Bestimmung des Standortes durch die Peilung markanter Küstenpunkte, Leuchttürme oder Seezeichen. Besonders in den engen Gewässern der Ostsee war dies eine tägliche Pflichtaufgabe.
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| Astronomische Navigation: Die Arbeit mit dem Sextanten. Die Teilnehmer übten die Standortbestimmung durch Messungen von Sonne, Mond und Fixsternen. Dies war für U-Boote auf hoher See die einzige Methode, um den durch Strömung und Wind versetzten Standort (Koppelstandort) zu korrigieren.
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| Koppelnavigation: Das Führen der Besteckrechnung. Hierbei wurden Kurs und Geschwindigkeit (gemessen durch die Logge) kontinuierlich in die Seekarte eingetragen.
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| Magnetkompass-Kunde: Da Stahlmassen wie der Rumpf eines U-Bootes den Kompass beeinflussen, lernten die Schüler das Berechnen der Ablenkung (Deviation) und der Missweisung (Variation).
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| Durchführung und Plattformen
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| Die Fahrten wurden oft auf speziellen Schulbooten oder älteren Einheiten der Unterseeboots-Lehr-Divisionen durchgeführt.
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| An Bord herrschte ein strenger Schichtbetrieb, bei dem jeder Schüler mehrmals täglich das „Besteck“ (den Standort) eigenständig ermitteln und dem Ausbilder vorlegen musste.
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| Es wurden gezielt schwierige Wetterbedingungen oder Nachtfahrten gewählt, um die Belastung der Frontfahrt zu simulieren.
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| Bedeutung für die Einsatzfähigkeit
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| Ein Fehler in der Navigation konnte den Verlust des Bootes bedeuten – sei es durch Auflaufen auf eine Sandbank oder durch das unbeabsichtigte Einfahren in ein eigenes Minenfeld. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Navigations-Belehrungsfahrt war daher die Voraussetzung für die Versetzung auf ein Frontboot.
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| Prüfungsanforderungen und Fehlertoleranzen
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| Die Prüfung galt als bestanden, wenn der Anwärter über den gesamten Zeitraum der Fahrt den Standort des Bootes innerhalb definierter Grenzen präzise bestimmen konnte. Ein „verlaufen“ auf See führte zum sofortigen Nichtbestehen.
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| Genauigkeit der Standortbestimmung
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| Terrestrische Peilung: Bei Sicht auf Landmarken oder Seezeichen wurde eine Präzision von weniger als 0,5 Seemeilen (ca. 926 m) erwartet. Die Pehlstrahlen mussten sich in einem sauberen „Fehlerdreieck“ schneiden.
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| Astronomische Navigation: Bei der Bestimmung des Standortes durch Gestirnsmessungen (Sonne oder Sterne) galt eine Abweichung von bis zu 2 bis 3 Seemeilen als akzeptabel, sofern die Wetterbedingungen schwierig waren. Unter Idealbedingungen wurde eine Genauigkeit von 1 Seemeile gefordert.
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| Koppelnavigation: Die rechnerische Bestimmung des Ortes durfte über eine Distanz von 100 Seemeilen eine Abweichung von 3 bis 5 Prozent der zurückgelegten Strecke nicht überschreiten.
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| Zeitvorgaben (Die „Schnelligkeit“) Durch die Prüfungskommission
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| Es reichte nicht aus, präzise zu sein; die Berechnung musste schnell erfolgen, um taktisch verwertbar zu sein:
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| Mittagsbreite: Die Berechnung der geografischen Breite zur Mittagszeit (Sonnenhöchststand) musste innerhalb von 10 bis 15 Minuten nach der Messung vorliegen.
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| Fixstern-Bestimmung: Die Auswertung von drei Sternmessungen zur Standortermittlung in der Dämmerung durfte maximal 30 Minuten in Anspruch nehmen.
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| Handhabung der Instrumente
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| Der Prüfling wurde streng bei der praktischen Arbeit beobachtet:
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| Fehlerfreie Bedienung des Sextanten (Indexfehler-Bestimmung).
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| Sicherer Umgang mit dem Chronometer und dem Logge-Gerät.
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| Präzise Eintragungen in das Kriegstagebuch (Navigations-Teil) und die Seekarte ohne Radierungen.
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| Besondere Herausforderungen (Die „Schikanen“)
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| Oft wurden während der Prüfung absichtliche Erschwernisse eingebaut:
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| Künstliche Missweisung: Der Ausbilder gab falsche Kurswerte vor, die der Schüler durch eigene Kontrollpeilungen entlarven musste.
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| Blindnavigation: Der Schüler musste den Standort bestimmen, während ihm für einen Zeitraum der Zugang zu den Brückenpeilungen verwehrt wurde (reine Koppelnavigation).
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| Quellenangabe
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| Marine-Dienstvorschrift Nummer 574 |
(Lehrbuch der Navigation) war das verbindliche Standardwerk für alle Teilnehmer
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| Im Bundesarchiv Signatur RM 91 |
Berichte über die durchschnittlichen Prüfungsergebnisse der Navigationslehrgänge (Stand: 30.01.2026).
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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