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| Abteilung
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Marinewehr I (Allgemeines Marineamt)
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| Die Abteilung Marinewehr I war eine zentrale administrative Säule innerhalb des Allgemeinen Marineamtes (AMA) im Oberkommando der Kriegsmarine (OKM). Ihr Aufgabengebiet umfasste grundlegende organisatorische und völkerrechtliche Angelegenheiten der Marine, die Bearbeitung von Mobilmachungsbestimmungen sowie die allgemeine Wehrordnung. Als Schnittstelle zwischen militärischer Führung und staatlicher Verwaltung regelte sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Dienstbetrieb an Land und auf See.
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| Entstehung, Funktion und Ende
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| Aufstellung: |
Hervorgegangen aus der Organisationsabteilung der Reichsmarine; im Zuge der Aufrüstung ab 1935 als Teil des Allgemeinen Marineamtes (AMA) fest etabliert.
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| Standort: |
Berlin (Hauptquartier des OKM am Tirpitzufer), in der Spätphase des Krieges teilweise in Ausweichquartiere im Berliner Umland verlegt.
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| Aufgabe: |
Festlegung der Wehrdienstverhältnisse, Bearbeitung von Disziplinar- und Rechtsfragen sowie die Koordination der Mobilmachungsplanung für das gesamte Marinepersonal.
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| Ende 1945: |
Mit der Auflösung des OKM und der militärischen Strukturen nach der Kapitulation im Mai 1945 wurde die Abteilung Marinewehr I aufgelöst.
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| Spezifische Merkmale
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| Wehrrecht: |
Ausarbeitung von Dienstvorschriften (M.Dv.) und Verordnungen, die den rechtlichen Status der Soldaten und Beamten der Kriegsmarine definierten.
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| Mobilmachung: |
Erstellung der "Mob.-Kalender" für die personelle und materielle Ergänzung der Flotte im Falle eines bewaffneten Konflikts oder einer Alarmierung.
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| Völkerrecht: |
Beratung der Marineführung in Fragen des Prisenrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen bei der Kriegführung zur See.
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Dienstvorschriften: |
Die Abteilung Marinewehr I legte die allgemeinen Verhaltensrichtlinien fest, die auch den Dienstalltag und die Disziplinarordnung an Bord der U-Boote prägten.
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| Personal-Ergänzung: |
Koordination der gesetzlichen Grundlagen für die Einberufung von Reservisten, die für den massiven personellen Ausbau der U-Boot-Waffe ab 1939 nötig waren.
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| Prisenordnung: |
Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen für die Handelskriegführung, welche die U-Boot-Kommandanten insbesondere in der Anfangsphase des Krieges zu beachten hatten.
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| Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
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| BArch RM 1 |
Oberkommando der Kriegsmarine: Akten des Allgemeinen Marineamtes (AMA) und der Abteilung Marinewehr (M-Wehr).
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| BArch RM 3 |
Reichsmarineamt: Unterlagen zur Entwicklung des Wehrrechts und der allgemeinen Marineorganisation.
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| BArch PERS 6 |
Personalakten: Nachweise über Marinejuristen und Stabsoffiziere, die in der Abteilung Marinewehr I tätig waren.
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| Literaturverweise
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| Lohmann / Hildebrand |
„Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945“ (Band II, Kapitel Zentralabteilungen: Das Allgemeine Marineamt).
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| Mallmann Showell, J. |
„Das Handbuch der deutschen Kriegsmarine“ (Struktur und Aufgabenbereiche der Ämter im OKM).
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| Wegner, Günter |
„Stellenbesetzung der deutschen Marine 1848-1945“ (Übersicht über die Amtschefs des AMA).
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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