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1. Offizier

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Version vom 27. Februar 2026, 12:41 Uhr von Andreas (Diskussion | Beiträge)
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Dienststellung 1. Offizier
Der 1. Offizier (I O) ist der erste Gehilfe und Stellvertreter des Kommandanten oder Kapitäns eines Kriegsschiffes. In der militärischen Hierarchie ist er nach dem Kommandanten der höchste Offizier an Bord und Vorgesetzter aller Besatzungsangehörigen. Während sich der Kommandant auf die taktische Führung und den Gefechtseinsatz konzentriert, verantwortet der I O den gesamten inneren Dienst, die Arbeitsroutine sowie die Disziplin an Bord. Er bildet das administrative und organisatorische Rückgrat der schwimmenden Einheit.
Aufgaben und Funktionen
Innerer Dienst: Umfassende Leitung der Bordorganisation; Regelung der täglichen Arbeitsroutine, des Wachdienstes und der allgemeinen Ausbildung der Besatzung.
Disziplinarwesen: Ausübung der Disziplinarbefugnis (Stufe 1, entsprechend einem Kompaniechef); erste Instanz für disziplinarische Angelegenheiten gemäß der Wehrdisziplinarordnung.
Vertretung: Unmittelbare Übernahme der vollen Schiffsführung bei Ausfall oder Abwesenheit des Kommandanten zur Sicherstellung der kontinuierlichen Einsatzbereitschaft.
Personalmanagement: Koordination der Fachabteilungen und Überwachung des Personalstandes; Ansprechpartner für administrative Belange des gesamten Bordpersonals.
Spezifische Merkmale & Abgrenzung
Schiff vs. Boot: Ein I O ist nur auf größeren Einheiten (Schiffen) vorgesehen. Boote (wie U-Boote) verfügen über keinen I O; dort übt der Kommandant die Disziplinarbefugnis direkt aus.
Hierarchie: Der Kommandant ist der direkte Disziplinarvorgesetzte des I O und fungiert für die restliche Besatzung als nächsthöhere Instanz (Bataillonsebene, Stufe 2).
Beschwerdeweg: Durch die Trennung der Disziplinarstufen zwischen I O und Kommandant ist auch auf hoher See die gesetzliche Beschwerdeinstanz unmittelbar vor Ort gewährleistet.
Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
BArch RHD 18 Marine-Dienstvorschrift M.Dv. 200 (Bordordnung): Grundlegende Definition der Rechte und Pflichten des 1. Offiziers auf Kriegsschiffen.
BArch PERS 6 Personalakten: Werdegänge von Seeoffizieren mit der spezifischen Dienststellung „I O auf [Schiffsname]“ inklusive entsprechender Qualifikationsnachweise.
BArch RM 92 Kreuzer und schwere Einheiten: Dokumentiert in den Stellenbesetzungsplänen die namentliche Zuweisung der 1. Offiziere zu den jeweiligen Schiffstypen.
Literaturverweise
Lohmann / Hildebrand [BArch-Militärarchiv](https://www.bundesarchiv.de) "Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band 3, Abschnitt: Stellenbesetzung der Überwasserschiffe).
M.Dv. 32 [BArch-Invenio](https://www.bundesarchiv.de) "Bestimmungen für die personelle Verwaltung der Kriegsmarine" (Administrative Laufbahnregelungen).
Köhl / Niestle "Vom Original zum Modell" (Kontextualisierung der personellen Hierarchien auf deutschen Kriegsschiffen).
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