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Funkbeschickung

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Version vom 11. März 2023, 08:14 Uhr von Andreas (Diskussion | Beiträge)
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Am Schiff ankommende Funkwellen werden von Schiffskörper, Schornsteinen, Antennen oder Takelage reflektiert, sodass der Peilempfänger nicht nur durch die eigentlichen Funkwellen sondern auch durch die o.g. Reflexionen erregt wird. Dadurch und zusätzlich durch unterschiedliche Tiefgänge und Empfangsfrequenzen wird das Peilergebnis beeinflusst. Die Differenz zwischen wahrer Seitenpeilung und gemessener Seitenpeilung nennt man "Funkbeschickung" oder auch "Funkfehlweisung". Grundsätzlich wurde die Funkbeschickung bei Inbetriebnahme der Peilanlage und danach jährlich ermittelt. Das sicherste Verfahren war der Vergleich der optischen Seitenpeilung mit den gleichzeitig aufgenommenen Funkseitenpeilungen eines Funksenders. Dazu fuhr das Schiff z.B im Abstand von wenigen Wellenlängen an einem Funkfeuer vorbei, nahm die Peilungen auf, wendet und wiederholte den Vorgang an der anderen Schiffsseite. Die erhaltenen Werte wurden in ein Diagramm eingetragen und ergaben dort die "Funkbeschickungskurve", deren Werte nun in jede Funkpeilung einging.
Um ein Funkpeilgerät praxisgerecht einzusetzen muss die Fehlweisung des Systems bekannt sein. Die Missweisung des Gerätes wird bei einer Funkbeschickung festgestellt. Hierbei wird die Differenz zwischen der optischen Peilung einer Funkquelle und der Funkpeilung ermittelt. Danach werden die Kompensationsmöglichkeiten des Funkpeilers genutzt um den Fehler zu beseitigen. Ein eventuell verbleibender Restfehler wird in Form einer Tabelle in der unmittelbaren Nähe des Gerätes angebracht. Die dort aufgelisteten Werte müssen in die Auswertung eingefügt werden. Die Funkbeschickung war ein geforderter Bestandteil des Funksicherheitszeugnisses.