KTB U 14 - 6. Unternehmung Seite 21
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Version vom 4. Dezember 2022, 14:11 Uhr von Andreas (Diskussion | Beiträge)
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U.14. Stellungnahme des B.d.U. | |||
1.) Dauerndes unter Wasser stehen bei Tage und alleiniges Verlassen auf die Horchpeilung sind abzulehnen. Horchen kann Sehen nicht ersetzen. Unterwasserstehen nur bei schlechter Sicht, da dann Überraschung durch Flugzeuge möglich. Bei guter Sicht aufgetaucht bleiben. | |||
Das Überrascht werden durch Zerstörer am 26.4. wäre bei entsprechendem Verhalten des Bootes nicht möglich gewesen. Es ist ein Beweis dafür, daß das Verlassen auf Horchen allein zum Mißerfolg führt. Die entsprechenden Ausführungen des Kommandanten sind abwegig. | |||
2.) Das achtere (Luftziel) Sehrohr aus Sorge vor allgemeiner Luftgefahr nicht zu benutzen ist übertrieben. | |||
3.) Verfolgende Zerstörer querab zu halten (vergl. "Erfahrungen des Kommandanten", Ziffer 4.) ist falsch, da das U-Boot mit Lage 90 das beste Ortungsziel bietet. Verfolgende Zerstörer sollen im Gegenteil möglichst achteraus genommen werden, da dann | |||
a) das kleinste und ungünstigste Ortungsziel geboten wird und | |||
b) die Ortung auch durch das Schraubenwasser des U-Bootes erschwert wird. | |||
Beim Angehen des Zerstörers muß dem durch A.K. und Hartruder ausgewichen werden. Bei Zerstörern muß in allen Fällen mit Ortungs-, nicht mit Horchgeräten gerechnet werden. | |||
Im Entwurf gez. Dönitz | |||
Für den Befehlshaber der Unterseeboote | |||
Der Chef der Operationsabteilung. | |||
Godt | |||
Anmerkungen
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