Stabsoberstückmeister
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Dienstanweisung für die Oberstückmeister (Ob.Stück. Mstr.) und Stückmeister (Stück Mstr.) | |||
638. Die Oberstückmeister (Stückmeister) erhalten ihre Gefechtsstation bei den geschützen das Hauptkalibers. Sie sollen möglichst dauernd in demselben Turm tätig bleiben. | |||
Die Oberstückmeister (Stückmeister) müssen ihre eigenen Leistungen im Schießen auf die höchste Stufe bringen und mit den unterstellten Geschützführern im Einrichten und Abkommen auf das Ziel eingespielt sein. Ebenso müssen sie eingehend in der Vermeidung und Beseitigung aller möglichen Betriebs- und Gefechtsstörungen unterrichtet sein. | |||
639. Vorgesetztenverhältnis siehe DV Heft 6. Zu dem in dieser Vorschrift erwähnten Dienstbereich der Oberstückmeister (Stückmeister) gehören die seemännischen Unteroffiziere ihres Turms bzw. ihrer Batterie. | |||
640. Die Verwendung der Oberstückmeister (Stückmeister) im Artilleriedienst regelt der 1. Artillerieoffizier. Sie erstreckt sich hauptsächlich auf folgende Dienstzweige: | |||
a) Ausbildung der Geschützführer in der Verwendung als Exerziermeister in der Einzelausbildung von Bedienungsmannschaften an allen Geschützen, | |||
b) Aufsicht und Lehrtätigkeit bei den Richt- und Punkterübungen, | |||
c) Beaufsichtigung und Leitung von Schießübungen mit dem Abkommlauf einschl. der Vorbereitungen zu diesen Übungen (Bereitstellung und Auslegen der Scheiben usw.), | |||
d) Instandhaltung der ihnen nach der Gefechtsrolle zugewiesenen Artillerieausrüstungen, Aufsicht beim Geschütz reinigen der ihnen zugewiesenen Geschütze, | |||
e) Beteiligung an sonstigen artilleristischen Arbeiten, z.B. Anbordnahme der Munition usw., | |||
f) aushilfsweise Heranziehung zur Bearbeitung des Schriftverkehrs und der Listenführung, | |||
641. Die Oberstückmeister (Stückmeister) sind dem 1. Artillerieoffizier für die Reinhaltung und Instandhaltung der ihnen unterstellten Geschütze und Türme und der dazugehörigen Geschützstände verantwortlich. | |||
Die weitere Verwendung der Oberstückmeister (Stückmeister) im allgemeinen Schiffsdienst wird von dem 1. Offizier unter Hinzuziehung des 1. Artillerieoffiziers in der Weise bestimmt, daß während des reinigungs- und Arbeitsdienstes stets mindestens die Hälfte der Oberstückmeister (Stückmeister) für den artilleristischen Dienst verfügbar bleibt. | |||
Als weitere Kategorie gibt es dann noch den Oberstückmeister der schweren Flakartillerie (Oberstckmstr. S.Flak) und den Stückmeister der schweren Flak (Stckmstr.S.Flak) | |||