Baubelehrung Seite 2
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II. Ausbildung bis Indienststellung 1) Die Ausbildung jeder U-Bootsbesatzung erfolgt nach den Anweisungen der Baubelehrungsgruppe U-Boote Ostsee bezw. Nordsee. (siehe "Ständige Befehle" der Baubelehrungsgruppe). 2) Der Ausbildungsplan umfaßt in täglich festgesetzten, theoretisch durch Unterricht und praktisch an Bord zu behandelden Themen alle schiffbaulichen, maschinenbaulichen und elektrotechnischen Themen des betreffenden Bootstyps. An Hand des verschiedenen Bauzustandes der aufgelegten Serienboote können alle Einzelheiten im Aufbau des Bootes und seine Einrichtungen eingehend studiert werden. (Noch nicht fertig. Fortsetzung folgt). |