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g) Sicheres Auffinden der fest eingebauten und beweglichen Rettungs- und Sicherungseinrichtungen auch ohne Licht.
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h) Kenntnis der allgemeinen militärischen Lage und politischen Tagesereignisse.
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Für militärischen Dienst und Zeugdienst ist je ein Nachmittag vorgesehen. Wo möglich, ist ein Durchschleusen der vollständigen Besatzung im Tauchtopf durchzuführen.
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3) Verantwortlich für die Durchführung des Ausbildungsplanes ist der Führer der Baubelehrung, der sich kurz vor Indienststellung den Ausbildungsstand der Besatzung vom Unterrichtsleiter praktisch an Bord vorführen läßt.
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4) Unterrichtsleiter für die gesamte Besatzung ist der jeweilige L.I. Die Besatzung ist für den Unterricht unterteilt in:
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a) Zentr.Gruppe
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b) Mot.Gruppe
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c) E.-Gruppe
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d) Torp.Gruppe
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e) Seem.Gruppe
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f) Funkgruppe
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Der Unterricht wird erteilt vom Unterrichtsleiter und den entsprechend vorzeitig kommandierten Unteroffizieren des Bootes als Gruppenführer. Für Durchführung der praktischen Bordbelehrung sind außerdem als ständiges Ausbildungspersonal ein Oberfeldwebel und zwei Unteroffiziere Lfb. II bei jeder Baubelehrungskompanie planmäßig kommandiert.
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5) Das Ausbildungsmaterial ist von der den Typ bearbeitenden Baubelehrungsgruppe U-Boot Ostsee bzw. Nordsee aufgestellt und bei jeder Baubelehrung in der Lehrmittelausgabe bzw. Schreibstube vorrätig.
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Es umfaßt:
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a) U-Bootskunde
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b) Masch. u. E-Kunde
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