Rettungsmedaille am Bande
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Die Rettungsmedaille am Band wurde am 16.08.1833 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen gestiftet. Sie konnte an Personen verliehen werden, die unter eigener Lebensgefahr einen anderen Menschen gerettet hatten. Im Freistaat Preußen wurde am 09.06.1925 vom Innenministerium ein Nachfolgemodell gestiftet, welches bis 1936 verliehen wurde. Es bestand aus einer Rettungsmedaille (tragbar) und einer Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr (nicht tragbar). Die Stiftung einer Rettungsmedaille des Deutschen Reiches war in der Weimarer Republik gescheitert. Im Dritten Reich wurde am 22.06.1933 nach preußischem Vorbild vom Reichspräsidenten eine Rettungsmedaille am Bande (tragbar) und eine Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr (nicht tragbar) gestiftet. Aussehen Die Auszeichnung ist eine runde, aus Silber gefertigte Medaille und zeigt das Bildnis des Stifters. Rückseitig ist die vierzeilige Inschrift FÜR RETTUNG AUS GEFAHR zu lesen, die von einem Eichenlaubkranz umschlossen ist. Das Modell im Freistaat Preußen trägt auf der Vorderseite den Hoheitsadler der Republik Preußen mit breiten Flügeln und die Inschrift REPUBLIK oben am Rand und PREUSSEN unten am Rand. Im Dritten Reich trägt die Vorderseite der Medaille keinen Schriftzug. Auf ihr ist der Reichsadler mit dem Hakenkreuz auf der Brust zu sehen. Tragweise Getragen wurde die Medaille an einem orangefarbenen Band mit weißen Seitenstreifen auf der linken Brustseite. |