Abzeichen für Flugzeugführer- und Flugzeugbeobachter
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Das Gemeinsame Abzeichen für Flugzeugführer- und Beobachter wurde am 19.01.1935 durch Hermann Göring in seiner Funktion als Reichsminister der Luftfahrt als Nachfolgemodell des Fliegerschaftsabzeichens gestiftet. Voraussetzung für die Verleihung des Gemeinsamen Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen war die bereits erfolgte Verleihung des Beobachterabzeichen und das Vorliegen der Voraussetzungen für beide Abzeichen. Per Verordnung vom 31.06.1944 wurde verfügt, dass zwischen Verleihung des Flugzeugführer- oder Beobachterabzeichen und dem Gemeinsamen Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen mindestens ein Jahr vergangen sein musste. | |||
Das Abzeichen ist aus versilberten Tombak oder Feinzink gefertigt und kam bis Kriegsende zur Verleihung. Es ist ein hochovales Abzeichen, dessen Kranz vergoldet und aus Eichen- (rechts) und Lorbeerblättern (links) gebildet ist. Auf dem Kranz ist das silberne Hoheitsabzeichen der Luftwaffe der zweiten Form aufgelegt. Die Rückseite des ansonsten durchbrochenen Abzeichens zeigt eine senkrecht angelötete Nadel mit Gegenhaken. Getragen wurde die Auszeichnung als Steckabzeichen auf der linken Brustseite unter dem, sofern es verliehen war, Eisernen Kreuz 1. Klasse. Gestickte Varianten dieses Abzeichens waren für die Pilotenmontur zulässig. | |||