Kapitänleutnant: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Ein Kapitänleutnant (Kptlt.) bezeichnet einen Soldaten im drittniedrigsten Offiziersdienstgrad der Marine. | |
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Version vom 5. Februar 2011, 14:26 Uhr
Ein Kapitänleutnant (Kptlt.) bezeichnet einen Soldaten im drittniedrigsten Offiziersdienstgrad der Marine. Ein Kapitänleutnant der Reserve (Kptlt.d.R.) bezeichnet einen ehemaligen Offizier, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht. |