Baubelehrung Seite 2: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. September 2022, 16:27 Uhr
II. Ausbildung bis Indienststellung | |||
1) Die Ausbildung jeder U-Bootsbesatzung erfolgt nach den Anweisungen der Baubelehrungsgruppe U-Boote Ostsee bezw. Nordsee. (siehe "Ständige Befehle" der Baubelehrungsgruppe). | |||
2) Der Ausbildungsplan umfaßt in täglich festgesetzten, theoretisch durch Unterricht und praktisch an Bord zu behandelden Themen alle schiffbaulichen, maschinenbaulichen und elektrotechnischen Themen des betreffenden Bootstyps. An Hand des verschiedenen Bauzustandes der aufgelegten Serienboote können alle Einzelheiten im Aufbau des Bootes und seine Einrichtungen eingehend studiert werden. | |||
Die tägliche, praktische Bordbelehrung wird durchgeführt während der Werftarbeitspause, außerdem durch verlängerten Dienst nach Werftarbeitsschluß in den letzten drei Wochen vor Indienststellung. Während der Arbeitszeit Betreten des Neubaues nur durch Offiziere und Portepeeunteroffiziere. Bordbelehrung während Arbeitszeit in Höchststärke von 1 U.O. 4 Mann (Törn nach Gruppen) nur nach vorheriger Vereinbarung mit Werft. Auf Fertigung und Raummangel im Boot Rücksicht nehmen. | |||
Ziel der Ausbildung ist: | |||
a) Genaue Kenntnis der Bootes durch ganze Besatzung. | |||
b) Besondere Kenntnis aller Einrichtungen der Tauch- und Wachstation durch rollenmäßig vorgesehenes Personal. | |||
c) Unterrichtsmäßiges Tauchklarmachen. | |||
d) Kenntnis der Alarmmaßnahmen, Verhalten der Besatzung bei Unterwasserfahrt. | |||
e) Erkennen und Beseitigen von Störungen durch Besprechung der U-Bootskriegserfahrungen. | |||
f) Einexerzierte Befehslübermittlung für Wechsel der Maschinenart, für Seiten- und Tiefenruder, An- und Abstellen von Anlageteilen (Haupt- und Hilfsmaschinen. GHG, U.T., S-Anlage usw.). | |||