Leutnant zur See: Unterschied zwischen den Versionen
Aus U-Boot-Archiv Wiki
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
| || colspan="3" | | | || colspan="3" | | ||
− | '''Leutnant zur See''' | + | '''Leutnant zur See''' - Lt.z.S - bezeichnet einen Soldaten im niedrigsten Offiziersdienstgrad der Marine. |
− | '''Leutnant (W)''' | + | '''Leutnant (W)''' - Lt.(W) - bezeichnet einen Waffenoffizier/Artilleriewaffen. |
− | '''Leutnant zur See der Reserve''' | + | '''Leutnant zur See der Reserve''' - Lt.z.S.d.R. - bezeichnet einen ehemaligen Offizier, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht. |
− | '''Leutnant zur See (Kriegsoffizier)''' | + | '''Leutnant zur See (Kriegsoffizier)''' - Lt.z.S.(Kr.O.) - bezeichnete im Zweiten Weltkrieg diejenigen Marineangehörige, die unter erleichterten Bedingungen aus den Mannschaftsrängen hervorgegangen waren. Um die Verluste an Offizieren der aktiven und der Reservelaufbahn auszugleichen, konnten insbesondere verdiente Unteroffiziere von ihren Regimentskommandeuren zum Kriegsoffizier vorgeschlagen werden. Ursprünglich sollten diese "Soldaten aus der Truppe" unter 25 Jahre alt sein und unverheiratet (Ausnahme: Berufs-Unteroffiziere). Unteroffizieren mit mindestens 10 Dienstjahren sollte ebenfalls die Möglichkeit zum Wechsel in die Offizierslaufbahn gewährt werden. Nach dem Besuch eines zwischen vier und sechs Monaten währenden Offizieranwärter-Lehrgangs an einer Waffenschule wurde der Offizier-Anwärter zum Fähnrich zur See oder Oberfähnrich zur See ernannt (abhängig vom alten Dienstgrad des Anwärters). Nach weiteren 15 Monaten sollte die Beförderung zum Offizier erfolgen. Im Feld war alternativ die Ernennung zum Offizieranwärter durch den Einheitsführer möglich. Die Beförderung zum Kriegsoffizier sollte dann ebenfalls nach 15 Monaten erfolgen. |
− | '''Leutnant zur See (Sonderführer)''' | + | '''Leutnant zur See (Sonderführer)''' - Lt.z.S.(Sdf.) - ist eine Einrichtung, die von der Deutschen Wehrmacht in 1937 für den Mobilmachungsfall geschaffen wurde. Mit der Heranziehung als Sonderführer sollten die zivilen Spezialkenntnisse von Soldaten, die keine oder nur eine ungenügende militärische Ausbildung hatten, genutzt werden. Dieser Personenkreis wurde in einen Offizier- oder Unteroffizierdienstrang übernommen. Bei der Einberufung als Sonderführer handelte es sich stets um eine jederzeit widerrufliche Übergangsmaßnahme mit dem Zweck, Stellen zu besetzen, die sonst nicht mit regulärem militärischem Personal gedeckt werden konnten. Änderte sich diesbezüglich die Situation, wurde der Sonderführer wieder in den "normalen" Ablauf mit militärischer Ausbildung etc. eingegliedert. Dabei war die Dienststellung als Sonderführer - diese beinhaltete keinen Dienstgrad, sondern nur den Dienstrang - nicht zu berücksichtigen. Im Jahr 1942 wurde befohlen, dass die Sonderführer im Offizier-Rang militärisch ausgebildet werden sollen, um in das Reserve-Offizierskorps übernommen werden zu können. |
|} | |} |
Version vom 17. Oktober 2009, 15:13 Uhr
Leutnant zur See - Lt.z.S - bezeichnet einen Soldaten im niedrigsten Offiziersdienstgrad der Marine. Leutnant (W) - Lt.(W) - bezeichnet einen Waffenoffizier/Artilleriewaffen. Leutnant zur See der Reserve - Lt.z.S.d.R. - bezeichnet einen ehemaligen Offizier, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht.
|
Oberleutnant zur See ← Leutnant zur See → Fregattenkapitän (Ing.)