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Kapitän zur See: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kapitän zur See''' - bezeichnet einen Soldaten im ranghöchste [[Stabsoffizier|Stabsoffiziersdienstgrad]] der Marine. Dieser Dienstgrad entspricht im Heer und in der Luftwaffe dem Oberst. Als Dienstgradabzeichen trug er auf dem Ärmel vier goldgelbe Streifen sowie einen goldenen fünfzackigen Stern. Die Schulterstücken bestanden aus marineblauem Untergrund und einem in Silber gehaltenem Geflecht in Zopfform mit zwei viereckigen goldfarbener Offizierssternen ("Pickel").
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Kapitän zur See - bezeichnet einen Soldaten im ranghöchste [[Stabsoffizier|Stabsoffiziersdienstgrad]] der Marine. Dieser Dienstgrad entspricht im Heer und in der Luftwaffe dem Oberst. Als Dienstgradabzeichen trug er auf dem Ärmel vier goldgelbe Streifen sowie einen goldenen fünfzackigen Stern. Die Schulterstücken bestanden aus marineblauem Untergrund und einem in Silber gehaltenem Geflecht in Zopfform mit zwei viereckigen goldfarbener Offizierssternen ("Pickel").
  
'''Kapitän zur See der Reserve''' - (Kapitän zur See d.R.) - bezeichnet einen ehemaligen Offizier, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht.
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Kapitän zur See der Reserve - (Kapitän zur See d.R.) - bezeichnet einen ehemaligen Offizier, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht.
  
 
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Version vom 24. November 2020, 10:38 Uhr

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Kapitän zur See - bezeichnet einen Soldaten im ranghöchste Stabsoffiziersdienstgrad der Marine. Dieser Dienstgrad entspricht im Heer und in der Luftwaffe dem Oberst. Als Dienstgradabzeichen trug er auf dem Ärmel vier goldgelbe Streifen sowie einen goldenen fünfzackigen Stern. Die Schulterstücken bestanden aus marineblauem Untergrund und einem in Silber gehaltenem Geflecht in Zopfform mit zwei viereckigen goldfarbener Offizierssternen ("Pickel").

Kapitän zur See der Reserve - (Kapitän zur See d.R.) - bezeichnet einen ehemaligen Offizier, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht.

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