Kommandant: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Kommandant eines Kriegsschiffs trägt die alleinige Verantwortung für sein Schiff und dessen Besatzung auf Reisen und im Krieg. Er führt als Kommandozeichen einen Kommandowimpel im Mast seines Schiffes und hat Anspruch auf die Ehrerweisungen "Seite" und "Front". Neben seiner seemännisch-militärischen Aufgabe fallen ihm, in Friedenszeit, im Ausland die Wahrnehmung diplomatischer oder offizieller Aufgaben als Vertreter Deutschlands zu. | Der Kommandant eines Kriegsschiffs trägt die alleinige Verantwortung für sein Schiff und dessen Besatzung auf Reisen und im Krieg. Er führt als Kommandozeichen einen Kommandowimpel im Mast seines Schiffes und hat Anspruch auf die Ehrerweisungen "Seite" und "Front". Neben seiner seemännisch-militärischen Aufgabe fallen ihm, in Friedenszeit, im Ausland die Wahrnehmung diplomatischer oder offizieller Aufgaben als Vertreter Deutschlands zu. | ||
− | Bei den U-Boote reichten die Dienstgrade eines Kommandanten vom [[Leutnant zur See|Lt.z.S.]] bis zum [[Kapitän zur See|Kpt.z.S.]] | + | Bei den U-Boote reichten die Dienstgrade eines Kommandanten vom [[Leutnant zur See|Lt.z.S.]] bis zum [[Kapitän zur See|Kpt.z.S.]] Bei der U-Bootwaffe gab es bis Kriegsende 1401. Kommandanten. (siehe [[Kommandanten]]). |
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Version vom 18. Oktober 2009, 11:05 Uhr
Der Kommandant eines Kriegsschiffs trägt die alleinige Verantwortung für sein Schiff und dessen Besatzung auf Reisen und im Krieg. Er führt als Kommandozeichen einen Kommandowimpel im Mast seines Schiffes und hat Anspruch auf die Ehrerweisungen "Seite" und "Front". Neben seiner seemännisch-militärischen Aufgabe fallen ihm, in Friedenszeit, im Ausland die Wahrnehmung diplomatischer oder offizieller Aufgaben als Vertreter Deutschlands zu. Bei den U-Boote reichten die Dienstgrade eines Kommandanten vom Lt.z.S. bis zum Kpt.z.S. Bei der U-Bootwaffe gab es bis Kriegsende 1401. Kommandanten. (siehe Kommandanten). |