Maschinenhauptgefreiter: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Die Aufgaben bestanden in: Bedienung und Instandhaltung der Antriebs- und Hilfsmaschinen an Bord der Kriegsschiffe (Dampfmaschinen, Dampfturbinen, Diesel- und Elektromotoren), der Kessel, der elektrischen Anlagen und Pumpenanlagen, der Beibootsmaschinen und der Scheinwerfer. | |
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− | Bedienung und Instandhaltung der Antriebs- und Hilfsmaschinen an Bord der Kriegsschiffe (Dampfmaschinen, Dampfturbinen, Diesel- und Elektromotoren), der Kessel, der elektrischen Anlagen und Pumpenanlagen, der Beibootsmaschinen und der Scheinwerfer | ||
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Version vom 19. März 2021, 08:43 Uhr
Maschinhauptgefreiter - Ma.H.Gfr. - teilte sich in Diesel-Maschinenhauptgefreite (D) und dem Elektro-Maschinenhauptgefreite (E) beide gehörten zur Laufbahn II. Es war ein Mannschafts-Dienstgrad der meist von Zeitsoldaten besetzt wurde. Die Laufbahn ergänzte sich auch aus Freiwilligen. Die Aufgaben bestanden in: Bedienung und Instandhaltung der Antriebs- und Hilfsmaschinen an Bord der Kriegsschiffe (Dampfmaschinen, Dampfturbinen, Diesel- und Elektromotoren), der Kessel, der elektrischen Anlagen und Pumpenanlagen, der Beibootsmaschinen und der Scheinwerfer. Die besondere Anforderungen waren: Abgeschlossene Lehrzeit (in Ausnahmefällen genügt auch mehrjährige Arbeitszeit) in einem Metallhandwerk, z.B. als Maschinenschlosser, Maschinenbauer, Motorenschlosser, Schmied, Kesselschmied, Kupferschmied, Klempner, Mechaniker, Elektrotechniker, Schweißer oder in einem verwandten Handwerk. |
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