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25. U-Flottille: Unterschied zwischen den Versionen

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| colspan="3" | Im Mai 1940 als 2. U-Ausbildungsflottille aufgestellt wurde die Flottille im Juli 1940 in 25. U-Flottille umbenannt und erhielt die Feldpostnummer M - 25 951. Die Flottille hatte viele Standorte so ab: Danzig, Drontheim, wieder Danzig, Memel, Libau, 00.00.1944 - 00.01.1945 in Gotenhafen, 00.01.1945 - 00.05.1945 und bei Kriegsende in Travemünde.
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| colspan="3" | Die einzelnen Boote verlegten von den einzelnen Flottillen zur 25. U-Flottille um an der Torpedoschießausbildung teilzunehmen. Die Flottille wurde bei Kriegsende aufgelöst. Die Flottille selbst hatte keine eigenen Boote. Die Boote kamen von anderen Ausbildungsflottillen zur weiteren Ausbildung zur 25. U-Flottille.
 
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| || colspan="3" | Im Mai 1940 als '''2. U-Ausbildungsflottille''' aufgestellt wurde die Flottille im Juli 1940 in '''25. U-Flottille''' umbenannt und erhielt die Feldpostnummer M-25 951. Die Flottille hatte viele Standorte so ab: 00.04.1940 - 00.06.1941 in Danzig, 00.06.1941 - 00.08.1941 in Trondheim, 00.09.1941 - 00.00.1943 wieder in Danzig, 00.00.1943 - 00.00.1943 in Memel, 00.00.1943 - 00.00.1944 in Libau, 00.00.1944 - 00.01.1945 in Gotenhafen, 00.01.1945 - 00.05.1945 und bei Kriegsende in Travemünde. Die einzelnen Boote verlegten von den einzelnen Flottillen zur 25. U-Flottille um an der Torpedoschießausbildung teilzunehmen. Die Flottille wurde bei Kriegsende aufgelöst.
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| || colspan="3" | Im Anschluß an U.A.K.Erprobungen tritt das Boot zu einer Ausbildungsflottille, 25. oder 26. Unterseebootsflottille. Die ihm hier gegebenen Ausbildungsmöglichkeiten umfassen:
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| || colspan="3" | 1.) Bedienung der Torpedo-Armierung und Feuerleitanlage.
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| || colspan="3" | 2.) Ausbildung im Tauchen und Tiefensteuern.
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| || colspan="3" | Am Ende der Ausbildung soll der Kommandant sein Boot sicher in der Hand haben. Alle Stellen, die beim Tauchen, beim Unterwasserangriff und beim Überwasserangriff zusammenwirken, sollen sich eingespielt haben. Der Kommandant und der T.O. (beim Überwasser-Nachtangriff) sollen eine ausreichende Schießfertigkeit erworben haben, die es ihnen ermöglicht, das Boot an der Front auch unter erschwerten Umständen (starke Sicherung) und gegen verschiedenartige Ziele (Handelsschiffe, Kriegsschiffe, Zerstörer) sicher zum Schuß bringen.
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| 01.01.1944 - 21.04.1945 || Korvettenkapitän [[Robert Gysae|→  Robert Gysae]] ||
 
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| || colspan="3" | Die Ausbildungsdauer beträgt im allgemeinen 3 Wochen.
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| || colspan="3" | Vor Abmarsch zu diesen Unterseebootsflottillen ist das voraussichtliche Eintreffen durch Fernschreiben zu melden.
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| || colspan="3" | Beim Eintreffen erhält das Boot:
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| || colspan="3" | a) Die ständigen Schießbefehle.
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| || colspan="3" | b) den Tagesschießbefehl.
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| colspan="3" | '''Übungen bei den Ausbildungsflottillen (25. u. 26. U-Flottille)'''
 
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| || colspan="3" | c) Eine Zusammenstellung der wichtigsten für den Liegehafen gültigen Kommandanturbefehle, sowie einen Auszug aus den "Ständigen Flottillenbefehlen".
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| colspan="3" | Im Anschluß an U.A.K.Erprobungen tritt das Boot zu einer Ausbildungsflottille, 25. oder 26. Unterseebootsflottille. Die ihm hier gegebenen Ausbildungsmöglichkeiten umfassen:
 
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| || colspan="3" | d) Ein Merkheft über Proviant- und Materialbeschaffung.
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| colspan="3" | 1.) Bedienung der Torpedo-Armierung und Feuerleitanlage.
 
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| || colspan="3" | e) Je ein Aktenstück "Kriegserfahrungen" für Kommandanten und Leitende Ingenieure.
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| colspan="3" | 2.) Ausbildung im Tauchen und Tiefensteuern.
 
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| || colspan="3" | f) Das Aktenstück U Boote.
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| colspan="3" | 3.) Tag- und Nachtschießen.
 
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| || colspan="3" | Offiziere und ein Teil der Besatzung werden auf dem Wohnschiff untergebracht, soweit platz vorhanden ist.
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| colspan="3" | Am Ende der Ausbildung soll der Kommandant sein Boot sicher in der Hand haben. Alle Stellen, die beim Tauchen, beim Unterwasserangriff und beim Überwasserangriff zusammenwirken, sollen sich eingespielt haben. Der Kommandant und der T.O. (beim Überwasser-Nachtangriff) sollen eine ausreichende Schießfertigkeit erworben haben, die es ihnen ermöglicht, das Boot an der Front auch unter erschwerten Umständen (starke Sicherung) und gegen verschiedenartige Ziele (Handelsschiffe, Kriegsschiffe, Zerstörer) sicher zum Schuß bringen.
 
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| || colspan="3" | Für jedes Boot steht ein verschließbares Hellegat zur Aufnahme überflüssiger Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.
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| colspan="3" | Die Ausbildungsdauer beträgt im allgemeinen 3 Wochen.
 
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| || colspan="3" | Zu 1) Das Bedienungspersonal für Torpedoarmierung und Flt.-Gerät wird durch Unterrichtung und praktische Übungen gründlich ausgebildet. Diese Ausbildung erfolgt während des Ein- und Auslaufens, in den Schiesspausen und während der Einzelübungen. Zur Beratung steht dem Kommandanten das Fachpersonal der Flottille zur Verfügung.
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| colspan="3" | Vor Abmarsch zu diesen Unterseebootsflottillen ist das voraussichtliche Eintreffen durch Fernschreiben zu melden.
 
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| || colspan="3" | Zu 2) Die Ausbildung im Tauchen und im Tiefensteuern erfolgt an den für Einzelübungen festgesetzten Tagen, sowie während des Schießens. Die Ausbildungsoffiziere schiffen sich auf jedem Boot mehrmals ein und unterstützen den Kommandanten und den L.I. bei jeder Ausbildung.
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| colspan="3" | Beim Eintreffen erhält das Boot:
 
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| || colspan="3" | Zu 3) Die Ausbildung im Tag- und Nachtschießen wird unter Berücksichtigung der geeigneten Schießleistungen laufend gesteigert. Es muß grundsätzlich mit der Flt.-Anlage geschossen werden. Nach einer Anzahl von B 3 - Anläufen, die zum Einspielen des Kommandanten mit seiner Besatzung dienen, folgen B 7, B 8 und B 9 Anläufe sowie des Nachts C 3 und C 7 Anläufe. Den Abschluß des Tag- und Nachtschießens bilden einige Geleitzuganläufe mit gleichzeitigem Schuß auf mehrere Ziele bei Tag und bei Nacht. Beim letzten Nachtanlauf erfolgt im Anschluß an den Überwasserangriff Alarmtauchen.
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| colspan="3" | a) Die ständigen Schießbefehle.
 
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| || colspan="3" | Der Ausbildungsplan für jedes Boot wird den besonderen Bedürfnissen des Bootes angepaßt. In den regelmäßigen Schießbesprechungen können die Kommandanten Wünsche äußern, die - soweit sie in den Rahmen der Ausbildungsmöglichkeit fallen, berücksichtigt werden.
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| colspan="3" | b) den Tagesschießbefehl.
 
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| || colspan="3" | Alle Einzelheiten der Durchführung des Schießens ergeben sich aus den "Ständigen Schießbefehlen" und den "Tagesschießbefehlen".
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| colspan="3" | c) Eine Zusammenstellung der wichtigsten für den Liegehafen gültigen Kommandanturbefehle, sowie einen Auszug aus den "Ständigen Flottillenbefehlen".
 
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| colspan="3" | d) Ein Merkheft über Proviant- und Materialbeschaffung.
 
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| || colspan="3" | '''Die Schießausbildung aus Sicht von [[U 1223]] - 1944:'''
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| colspan="3" | e) Je ein Aktenstück "Kriegserfahrungen" für Kommandanten und Leitende Ingenieure.
 
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| || colspan="3" | Hier wurde das Torpedoschießen schulmäßig durchgeführt. Zunächst wurden gegen einzeln Fahrende Überwasserschiffe bei Tag und Nacht Angriffe gefahren. Stufenweise wurden die gestellten Aufgaben erschwert. Immer mehr wird von Boot und Besatzung bei den Überwasserangriffen gefordert, immer härter und kriegsmäßiger werden die Bedingungen bei den Anläufen. Schließlich hat das Boot allein auf sich gestellt, gegen einen völlig willkürlich zackenden, durch schnelle Seestreitkräfte gesichteten Geleitzug, zu manövrieren. Die Sicherungsfahrzeuge bemühten sich dabei, das Boot möglichst lange unter Wasser zu zwingen und nicht zum Schuss kommen lassen. Selbst eine Wasserbombenverfolgung müssen sie, allerdings in einem entsprechenden Sicherheitsabstand, über sich ergehen lassen. Nach der gut vierzehntägigen Schießausbildung waren dann so ziemlich alle Möglichkeiten durchexerziert, um einen Torpedo an den Feind zu bringen.
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| colspan="3" | f) Das Aktenstück U Boote.
 
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| colspan="3" | Offiziere und ein Teil der Besatzung werden auf dem Wohnschiff untergebracht, soweit platz vorhanden ist.
 
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| colspan="3" | Für jedes Boot steht ein verschließbares Hellegat zur Aufnahme überflüssiger Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.
 
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Literaturverweise
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| colspan="3" | Zu 1) Das Bedienungspersonal für Torpedoarmierung und Flt.-Gerät wird durch Unterrichtung und praktische Übungen gründlich ausgebildet. Diese Ausbildung erfolgt während des Ein- und Auslaufens, in den Schiesspausen und während der Einzelübungen. Zur Beratung steht dem Kommandanten das Fachpersonal der Flottille zur Verfügung.
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| colspan="3" | Zu 2) Die Ausbildung im Tauchen und im Tiefensteuern erfolgt an den für Einzelübungen festgesetzten Tagen, sowie während des Schießens. Die Ausbildungsoffiziere schiffen sich auf jedem Boot mehrmals ein und unterstützen den Kommandanten und den L.I. bei jeder Ausbildung.
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| colspan="3" | Zu 3) Die Ausbildung im Tag- und Nachtschießen wird unter Berücksichtigung der geeigneten Schießleistungen laufend gesteigert. Es muß grundsätzlich mit der Flt.-Anlage geschossen werden. Nach einer Anzahl von B 3 - Anläufen, die zum Einspielen des Kommandanten mit seiner Besatzung dienen, folgen B 7, B 8 und B 9 Anläufe sowie des Nachts C 3 und C 7 Anläufe. Den Abschluß des Tag- und Nachtschießens bilden einige Geleitzuganläufe mit gleichzeitigem Schuß auf mehrere Ziele bei Tag und bei Nacht. Beim letzten Nachtanlauf erfolgt im Anschluß an den Überwasserangriff Alarmtauchen.
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| colspan="3" | Der Ausbildungsplan für jedes Boot wird den besonderen Bedürfnissen des Bootes angepaßt. In den regelmäßigen Schießbesprechungen können die Kommandanten Wünsche äußern, die - soweit sie in den Rahmen der Ausbildungsmöglichkeit fallen, berücksichtigt werden.
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| colspan="3" | Hier wurde das Torpedoschießen schulmäßig durchgeführt. Zunächst wurden gegen einzeln Fahrende Überwasserschiffe bei Tag und Nacht Angriffe gefahren. Stufenweise wurden die gestellten Aufgaben erschwert. Immer mehr wird von Boot und Besatzung bei den Überwasserangriffen gefordert, immer härter und kriegsmäßiger werden die Bedingungen bei den Anläufen. Schließlich hat das Boot allein auf sich gestellt, gegen einen völlig willkürlich zackenden, durch schnelle Seestreitkräfte gesichteten Geleitzug, zu manövrieren. Die Sicherungsfahrzeuge bemühten sich dabei, das Boot möglichst lange unter Wasser zu zwingen und nicht zum Schuss kommen lassen. Selbst eine Wasserbombenverfolgung müssen sie, allerdings in einem entsprechenden Sicherheitsabstand, über sich ergehen lassen. Nach der gut vierzehntägigen Schießausbildung waren dann so ziemlich alle Möglichkeiten durchexerziert, um einen Torpedo an den Feind zu bringen.
 
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[[24. U-Flottille]] ← 25. U-Flottille → [[26. U-Flottille]]

Version vom 19. August 2024, 18:53 Uhr

24. U-Flottille ← 25. U-Flottille → 26. U-Flottille

25. U-Flottille
Im Mai 1940 als 2. U-Ausbildungsflottille aufgestellt wurde die Flottille im Juli 1940 in 25. U-Flottille umbenannt und erhielt die Feldpostnummer M - 25 951. Die Flottille hatte viele Standorte so ab: Danzig, Drontheim, wieder Danzig, Memel, Libau, 00.00.1944 - 00.01.1945 in Gotenhafen, 00.01.1945 - 00.05.1945 und bei Kriegsende in Travemünde.
Die einzelnen Boote verlegten von den einzelnen Flottillen zur 25. U-Flottille um an der Torpedoschießausbildung teilzunehmen. Die Flottille wurde bei Kriegsende aufgelöst. Die Flottille selbst hatte keine eigenen Boote. Die Boote kamen von anderen Ausbildungsflottillen zur weiteren Ausbildung zur 25. U-Flottille.
Standorte
00.04.1940 - 00.06.1941 Danzig - Deutschland
00.06.1941 - 00.08.1941 Drontheim - Norwegen
00.09.1941 - 00.06.1943 Danzig - Deutschland
00.00.1943 - 00.00.1943 Memel - Deutschland
00.00.1943 - 00.00.1944 Libau - Deutschland
00.00.1944 - 00.01.1945 Gotenhafen - Deutschland
00.01.1945 - 00.05.1945 Travemünde - Deutschland
Flottillenchefs
00.04.1940 - 00.12.1941 Korvettenkapitän → Ernst Hashagen
00.12.1941 - 00.08.1943 Korvettenkapitän → Karl Jasper
00.08.1943 - 04.01.1944 Kapitän zur See → Karl Neitzel
01.01.1944 - 21.04.1945 Korvettenkapitän → Robert Gysae
22.04.1945 - 08.05.1945 Korvettenkapitän → Georg-Wilhelm Schulz
Die Ausbildung
Übungen bei den Ausbildungsflottillen (25. u. 26. U-Flottille)
Im Anschluß an U.A.K.Erprobungen tritt das Boot zu einer Ausbildungsflottille, 25. oder 26. Unterseebootsflottille. Die ihm hier gegebenen Ausbildungsmöglichkeiten umfassen:
1.) Bedienung der Torpedo-Armierung und Feuerleitanlage.
2.) Ausbildung im Tauchen und Tiefensteuern.
3.) Tag- und Nachtschießen.
Am Ende der Ausbildung soll der Kommandant sein Boot sicher in der Hand haben. Alle Stellen, die beim Tauchen, beim Unterwasserangriff und beim Überwasserangriff zusammenwirken, sollen sich eingespielt haben. Der Kommandant und der T.O. (beim Überwasser-Nachtangriff) sollen eine ausreichende Schießfertigkeit erworben haben, die es ihnen ermöglicht, das Boot an der Front auch unter erschwerten Umständen (starke Sicherung) und gegen verschiedenartige Ziele (Handelsschiffe, Kriegsschiffe, Zerstörer) sicher zum Schuß bringen.
Die Ausbildungsdauer beträgt im allgemeinen 3 Wochen.
Vor Abmarsch zu diesen Unterseebootsflottillen ist das voraussichtliche Eintreffen durch Fernschreiben zu melden.
Beim Eintreffen erhält das Boot:
a) Die ständigen Schießbefehle.
b) den Tagesschießbefehl.
c) Eine Zusammenstellung der wichtigsten für den Liegehafen gültigen Kommandanturbefehle, sowie einen Auszug aus den "Ständigen Flottillenbefehlen".
d) Ein Merkheft über Proviant- und Materialbeschaffung.
e) Je ein Aktenstück "Kriegserfahrungen" für Kommandanten und Leitende Ingenieure.
f) Das Aktenstück U Boote.
Offiziere und ein Teil der Besatzung werden auf dem Wohnschiff untergebracht, soweit platz vorhanden ist.
Für jedes Boot steht ein verschließbares Hellegat zur Aufnahme überflüssiger Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.
Zu 1) Das Bedienungspersonal für Torpedoarmierung und Flt.-Gerät wird durch Unterrichtung und praktische Übungen gründlich ausgebildet. Diese Ausbildung erfolgt während des Ein- und Auslaufens, in den Schiesspausen und während der Einzelübungen. Zur Beratung steht dem Kommandanten das Fachpersonal der Flottille zur Verfügung.
Zu 2) Die Ausbildung im Tauchen und im Tiefensteuern erfolgt an den für Einzelübungen festgesetzten Tagen, sowie während des Schießens. Die Ausbildungsoffiziere schiffen sich auf jedem Boot mehrmals ein und unterstützen den Kommandanten und den L.I. bei jeder Ausbildung.
Zu 3) Die Ausbildung im Tag- und Nachtschießen wird unter Berücksichtigung der geeigneten Schießleistungen laufend gesteigert. Es muß grundsätzlich mit der Flt.-Anlage geschossen werden. Nach einer Anzahl von B 3 - Anläufen, die zum Einspielen des Kommandanten mit seiner Besatzung dienen, folgen B 7, B 8 und B 9 Anläufe sowie des Nachts C 3 und C 7 Anläufe. Den Abschluß des Tag- und Nachtschießens bilden einige Geleitzuganläufe mit gleichzeitigem Schuß auf mehrere Ziele bei Tag und bei Nacht. Beim letzten Nachtanlauf erfolgt im Anschluß an den Überwasserangriff Alarmtauchen.
Der Ausbildungsplan für jedes Boot wird den besonderen Bedürfnissen des Bootes angepaßt. In den regelmäßigen Schießbesprechungen können die Kommandanten Wünsche äußern, die - soweit sie in den Rahmen der Ausbildungsmöglichkeit fallen, berücksichtigt werden.
Alle Einzelheiten der Durchführung des Schießens ergeben sich aus den "Ständigen Schießbefehlen" und den "Tagesschießbefehlen".
Die Schießausbildung aus Sicht von U 1223 - 1944:
Hier wurde das Torpedoschießen schulmäßig durchgeführt. Zunächst wurden gegen einzeln Fahrende Überwasserschiffe bei Tag und Nacht Angriffe gefahren. Stufenweise wurden die gestellten Aufgaben erschwert. Immer mehr wird von Boot und Besatzung bei den Überwasserangriffen gefordert, immer härter und kriegsmäßiger werden die Bedingungen bei den Anläufen. Schließlich hat das Boot allein auf sich gestellt, gegen einen völlig willkürlich zackenden, durch schnelle Seestreitkräfte gesichteten Geleitzug, zu manövrieren. Die Sicherungsfahrzeuge bemühten sich dabei, das Boot möglichst lange unter Wasser zu zwingen und nicht zum Schuss kommen lassen. Selbst eine Wasserbombenverfolgung müssen sie, allerdings in einem entsprechenden Sicherheitsabstand, über sich ergehen lassen. Nach der gut vierzehntägigen Schießausbildung waren dann so ziemlich alle Möglichkeiten durchexerziert, um einen Torpedo an den Feind zu bringen.
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24. U-Flottille ← 25. U-Flottille → 26. U-Flottille