Heinz-Wilhelm Eck: Unterschied zwischen den Versionen
Aus U-Boot-Archiv Wiki
Zeile 75: | Zeile 75: | ||
| 08.04.1934 - 14.06.1934 || colspan="3" | [[Grundausbildung]] bei der [[II. Schiffsstammabteilung der Ostsee]], Stralsund. | | 08.04.1934 - 14.06.1934 || colspan="3" | [[Grundausbildung]] bei der [[II. Schiffsstammabteilung der Ostsee]], Stralsund. | ||
|- | |- | ||
− | | 15.06.1934 - 26.09.1934 || colspan="3" | [[Bordausbildung]] auf dem Segelschulschiff | + | | 15.06.1934 - 26.09.1934 || colspan="3" | [[Bordausbildung]] auf dem Segelschulschiff [[Gorch Fock]]. |
|- | |- | ||
− | | 27.09.1934 - 26.06.1935 || colspan="3" | [[Bordausbildung]] auf dem Leichten Kreuzer | + | | 27.09.1934 - 26.06.1935 || colspan="3" | [[Bordausbildung]] auf dem Leichten Kreuzer [[Karlsruhe]]. |
|- | |- | ||
| 27.06.1935 - 30.03.1936 || colspan="3" | Hauptlehrgang für Fähnriche mit anschließender Offiziershauptprüfung an der [[Marineschule]], Flensburg-Mürwik. | | 27.06.1935 - 30.03.1936 || colspan="3" | Hauptlehrgang für Fähnriche mit anschließender Offiziershauptprüfung an der [[Marineschule]], Flensburg-Mürwik. | ||
Zeile 117: | Zeile 117: | ||
| 30.11.1945 || colspan="3" | Hingerichtet. | | 30.11.1945 || colspan="3" | Hingerichtet. | ||
|- | |- | ||
− | | | + | | || |
|- | |- | ||
− | + | ! colspan="3" | Die Versenkung der Peleus und der Tod von Heinz-Wilhelm Eck | |
|- | |- | ||
− | | | + | | || |
|- | |- | ||
− | | colspan="3" | U 852 am 13.03.1944 im Südatlantik den griechischen Frachter [[Peleus | + | | colspan="3" | Vor dem Auslaufen von [[U 852]] war Eck von zwei erfahrenen U-Boot-[[Kommandant]]en, [[Adalbert Schnee]] und [[Günter Hessler]], instruiert worden. Schnee wies Eck darauf hin, dass U 852 wegen seiner Größe und langsamen Tauchgeschwindigkeit für Flugzeuge ein leichtes Ziel sei und dass Eck eine Entdeckung durch die alliierte Luftüberwachung im Atlantik vermeiden solle. Schnee wies Eck insbesondere darauf hin, dass ein Trümmerfeld, das die Versenkung eines Schiffes hinterließ, für alliierte Flieger noch Tage zu erkennen sei. Schnee unterstrich diese Warnung mit dem Hinweis, dass die vier zu U 852 baugleichen Boote alle im Südatlantik verloren gegangen seien. Auch Hessler, Stabschef des in der Operationsabteilung des Befehlshabers der Unterseeboote (B.d.U.), wiederholte die Warnung und wies Eck darauf hin, dass er im Atlantik alles vermeiden solle, was die Aufmerksamkeit des Feindes erregt. Weitere Instruktionen erhielt Eck von Korvettenkapitän [[Karl-Heinz Moehle]], einem weiteren erfahrenen U-Boot-Kommandanten und Befehlshaber der U-Boot-Basis Kiel. Möhle diskutierte mit Eck den Laconia-Zwischenfall. Der aufgrund dieses Zwischenfalles ergangene [[Laconia-Befehl]] war zu diesem Zeitpunkt in allen Einsatzbefehlen der deutschen U-Boote, und damit auch in den Eck erteilten Befehlen, enthalten. |
+ | |- | ||
+ | | colspan="3" | U 852 am 13.03.1944 im Südatlantik den griechischen Frachter [[Peleus]], ein 1928 in England gebautes Schiff mit 35 Mann Besatzung, das unter Charter des britischen Transportministeriums unter Ballast von Freetown nach Südamerika fuhr. Eck brachte [[U 852]] vor die [[Peleus|PELEUS]] in Angriffsposition und torpedierte den Frachter nach Einbruch der Dunkelheit mit zwei Überwasserschüssen. Beide [[Torpedo|Torpedos]] trafen, und die Peleus sank sehr schnell. Wie viele Mitglieder der Frachterbesatzung das sinkende Schiff noch verlassen konnte, ist nicht bekannt, es wird angenommen, dass es nicht viele waren. Der erste Offizier wurde von der Brücke ins Wasser geschleudert, ein sich an Deck befindlicher Schmierer und andere Besatzungsmitglieder sprangen in den Atlantik. Die Überlebenden klammerten sich an Wrackteile, außerdem verfügte die Peleus über an Deck gelagerte Rettungsflöße, die beim Versinken des Schiffes an die Wasseroberfläche kamen. [[U 852]] fuhr langsam durch die Trümmer; auf der Brücke befanden sich zu diesem Zeitpunkt Eck, sein erster [[Wachoffizier]], Oberleutnant zur See [[Colditz, Gerhard|Gerhard Colditz]], und zwei Matrosen. Während des Durchfahrens des Trümmerfeldes kam auch der Bordarzt von [[U 852]], Oberstabsarzt [[Weispfennig, Walter|Walter Weispfennig]], auf die Brücke. Da zu den Befehlen Ecks auch gehörte, Überlebende versenkter Schiffe nach Schiffsnamen, Fracht und ähnlichen Informationen zu befragen, ließ Eck ferner seinen englisch sprechenden Chefingenieur [[Lenz, Hans|Hans Lenz]] an Deck rufen. Mit Lenz kam auch der zweite [[Wachoffizier]] [[Hoffmann, August|August Hoffmann]] an Deck, der eigentlich nicht Dienst hatte. Diese beiden Offiziere begaben sich an den Bug, während Eck das U-Boot neben ein Rettungsfloß manövrierte, auf dem sich vier Überlebende, darunter der dritte Offizier der Peleus befanden, den man an Bord des U-Bootes holte und befragte. Nach der Befragung, in der dieser Offizier Lenz und Hoffmann neben Schiffsnamen, Kurs und Last auch mitteilte, dass ein weiterer, langsamerer Frachter der Peleus auf dem gleichen Kurs folgte, wurde der Offizier zurück auf das Rettungsfloß gebracht. Eck äußerte auf der Brücke des Bootes seine Bedenken aufgrund der Größe und Lage des Trümmerfeldes. Er befürchtete, dass die Luftüberwachung durch von Freetown aus gestartete Flugzeuge die Versenkungsstelle erkennen würde, wodurch die Präsenz eines deutschen U-Bootes bekannt würde. Dies würde eine umfangreiche U-Boot-Jagd auslösen, bei der [[U 852]] wie die vorangegangenen Boote kaum Chancen haben würde. | ||
|- | |- | ||
| colspan="3" | Ecks Möglichkeiten waren allerdings begrenzt. Wäre Eck mit maximaler Überwasserfahrt weitergefahren, hätte das Boot bis zum Morgen ungefähr 200 Seemeilen zurückgelegt und hätte sich noch immer im Bereich der Luftüberwachung befunden. Zudem hätte das Boot dabei viel seines begrenzten Treibstoffs verbraucht. Eck entschied daher, dass alle Spuren der Peleus vernichtet werden müssten, und befahl, zwei Maschinengewehre auf die Brücke zu bringen. Sowohl Colditz als auch Lenz protestierten gegen diese Entscheidung, wurden aber von Eck mit dem Argument, die Spurenvernichtung sei zum Schutz des Bootes notwendig, zurückgewiesen. Lenz verließ anschließend die Brücke. Die Maschinengewehre wurden an Deck gebracht. Das folgende Geschehen konnte auch im späteren Prozess nicht vollständig aufgeklärt werden. Anscheinend machte Eck den anderen Offizieren bekannt, dass er die Rettungsflöße versenken wollte. Ein direkter Befehl, auf Überlebende im Wasser oder gezielt auf Überlebende auf Flößen zu schießen, wurde nicht erteilt. Es war allerdings offenkundig, dass die Versenkung der Flöße die Rettungschancen Überlebender vollständig zunichte machen würde. Eck ging davon aus, dass die Flöße hohl seien und durchlöchert von Maschinengewehrfeuer sinken würden, tatsächlich bestanden die Rettungsflöße der Peleus allerdings aus schwimmfähigem Material. Mittlerweile war es acht Uhr abends und dunkel. Die Rettungsflöße waren als dunkle Umrisse auf dem Wasser zu erkennen. Wahrscheinlich befahl Eck Weispfennig, der in der Nähe des an Steuerbord angebrachten Maschinengewehrs stand, auf die Trümmer zu schießen, worauf dieser einige Geschosssalven auf ein etwa dreißig Meter entferntes Rettungsfloß schoss, bis das Maschinengewehr Ladehemmung hatte. Der zweite Offizier Hoffmann übernahm die Waffe, klärte die Ladehemmung und setzte den Beschuss fort. Weispfennig blieb auf der Brücke, ohne weiter an der Beschießung teilzunehmen. Das Boot bewegte sich in langsamer Fahrt durch die Trümmer und beschoss in Abständen die Rettungsflöße, wobei stets Hoffmann das Maschinengewehr bediente. Die Rettungsflöße waren allerdings aufgrund ihrer Bauweise nicht zu versenken, so dass Hoffmann den Einsatz der 3,7-cm-Flugabwehrkanone vorschlug, die Explosivmunition verfeuerte. Dieses wie auch der Einsatz des 10,5-cm-Deckgeschützes wurde von Eck abgelehnt, der stattdessen befahl, die 2-cm-Zwillings-Flugabwehrkanonen auszuprobieren. | | colspan="3" | Ecks Möglichkeiten waren allerdings begrenzt. Wäre Eck mit maximaler Überwasserfahrt weitergefahren, hätte das Boot bis zum Morgen ungefähr 200 Seemeilen zurückgelegt und hätte sich noch immer im Bereich der Luftüberwachung befunden. Zudem hätte das Boot dabei viel seines begrenzten Treibstoffs verbraucht. Eck entschied daher, dass alle Spuren der Peleus vernichtet werden müssten, und befahl, zwei Maschinengewehre auf die Brücke zu bringen. Sowohl Colditz als auch Lenz protestierten gegen diese Entscheidung, wurden aber von Eck mit dem Argument, die Spurenvernichtung sei zum Schutz des Bootes notwendig, zurückgewiesen. Lenz verließ anschließend die Brücke. Die Maschinengewehre wurden an Deck gebracht. Das folgende Geschehen konnte auch im späteren Prozess nicht vollständig aufgeklärt werden. Anscheinend machte Eck den anderen Offizieren bekannt, dass er die Rettungsflöße versenken wollte. Ein direkter Befehl, auf Überlebende im Wasser oder gezielt auf Überlebende auf Flößen zu schießen, wurde nicht erteilt. Es war allerdings offenkundig, dass die Versenkung der Flöße die Rettungschancen Überlebender vollständig zunichte machen würde. Eck ging davon aus, dass die Flöße hohl seien und durchlöchert von Maschinengewehrfeuer sinken würden, tatsächlich bestanden die Rettungsflöße der Peleus allerdings aus schwimmfähigem Material. Mittlerweile war es acht Uhr abends und dunkel. Die Rettungsflöße waren als dunkle Umrisse auf dem Wasser zu erkennen. Wahrscheinlich befahl Eck Weispfennig, der in der Nähe des an Steuerbord angebrachten Maschinengewehrs stand, auf die Trümmer zu schießen, worauf dieser einige Geschosssalven auf ein etwa dreißig Meter entferntes Rettungsfloß schoss, bis das Maschinengewehr Ladehemmung hatte. Der zweite Offizier Hoffmann übernahm die Waffe, klärte die Ladehemmung und setzte den Beschuss fort. Weispfennig blieb auf der Brücke, ohne weiter an der Beschießung teilzunehmen. Das Boot bewegte sich in langsamer Fahrt durch die Trümmer und beschoss in Abständen die Rettungsflöße, wobei stets Hoffmann das Maschinengewehr bediente. Die Rettungsflöße waren allerdings aufgrund ihrer Bauweise nicht zu versenken, so dass Hoffmann den Einsatz der 3,7-cm-Flugabwehrkanone vorschlug, die Explosivmunition verfeuerte. Dieses wie auch der Einsatz des 10,5-cm-Deckgeschützes wurde von Eck abgelehnt, der stattdessen befahl, die 2-cm-Zwillings-Flugabwehrkanonen auszuprobieren. | ||
Zeile 133: | Zeile 135: | ||
| colspan="3" | Mit dem Kriegstagebuch konfrontiert, unterzeichnete der Leitende Ingenieur Lenz eine schriftliche, beeidigte Erklärung über den Peleus-Vorfall. Der britische Marinenachrichtendienst erhielt weitere beeidigte Erklärungen vom Obersteuermann und einem Matrosen, welche bis zur Wachablösung als Ausguck auf der Brücke gewesen waren. Zudem verfügten die Briten über die beeidigten Aussagen der drei Überlebenden der Peleus. Eck, der Zweite Offizier Hoffmann, der Bordarzt Weispfennig, Lenz und der Matrose Schwender, der einen Feuerstoß aus einem Maschinengewehr auf ein Floß abgegeben hatte, wurden nach England gebracht. Es wurde entschieden, den Prozess erst nach Kriegsende im besiegten Deutschland stattfinden zu lassen. Nach Kriegsende 1945 wurden die fünf Verdächtigen in das Gefängnis in Hamburg-Altona verlegt und am 06.10.1945 formell angeklagt. Die Anklage umfasste zwei Punkte. Der erste war, dass die Versenkung der Peleus gegen die Regeln und Gesetzes des Krieges verstoßen habe, womit gemeint war, dass die Versenkung gegen das Prisenrecht, wie es im Londoner U-Boot-Protokoll und in der Seekriegskonvention von 1908 festgelegt war, verstoßen habe. Der zweite Anklagepunkt lautete darauf, an der Tötung der Besatzungsmitglieder der Peleus beteiligt gewesen zu sein. Die fünf Angeklagten wählten Dr. Albrecht Wegner, einen Experten für Internationales Recht, als gemeinschaftlichen Ratgeber für die Verteidiger. Ecks Verteidiger war der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Todsen. Hoffmann wurde durch die Anwälte Dr. Max Pabst und Dr. Gerd-Otto Wolff vertreten, Pabst vertrat daneben noch den Matrosen Schwender. Lenz entschied sich für Major Lermon, einen Anwalt vom Hauptquartier der Achten Britischen Armee, als Verteidiger. Die Verteidiger erhielten das Mandat am 13. Oktober, der Prozessbeginn war für den 17.10.1945 angesetzt. | | colspan="3" | Mit dem Kriegstagebuch konfrontiert, unterzeichnete der Leitende Ingenieur Lenz eine schriftliche, beeidigte Erklärung über den Peleus-Vorfall. Der britische Marinenachrichtendienst erhielt weitere beeidigte Erklärungen vom Obersteuermann und einem Matrosen, welche bis zur Wachablösung als Ausguck auf der Brücke gewesen waren. Zudem verfügten die Briten über die beeidigten Aussagen der drei Überlebenden der Peleus. Eck, der Zweite Offizier Hoffmann, der Bordarzt Weispfennig, Lenz und der Matrose Schwender, der einen Feuerstoß aus einem Maschinengewehr auf ein Floß abgegeben hatte, wurden nach England gebracht. Es wurde entschieden, den Prozess erst nach Kriegsende im besiegten Deutschland stattfinden zu lassen. Nach Kriegsende 1945 wurden die fünf Verdächtigen in das Gefängnis in Hamburg-Altona verlegt und am 06.10.1945 formell angeklagt. Die Anklage umfasste zwei Punkte. Der erste war, dass die Versenkung der Peleus gegen die Regeln und Gesetzes des Krieges verstoßen habe, womit gemeint war, dass die Versenkung gegen das Prisenrecht, wie es im Londoner U-Boot-Protokoll und in der Seekriegskonvention von 1908 festgelegt war, verstoßen habe. Der zweite Anklagepunkt lautete darauf, an der Tötung der Besatzungsmitglieder der Peleus beteiligt gewesen zu sein. Die fünf Angeklagten wählten Dr. Albrecht Wegner, einen Experten für Internationales Recht, als gemeinschaftlichen Ratgeber für die Verteidiger. Ecks Verteidiger war der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Todsen. Hoffmann wurde durch die Anwälte Dr. Max Pabst und Dr. Gerd-Otto Wolff vertreten, Pabst vertrat daneben noch den Matrosen Schwender. Lenz entschied sich für Major Lermon, einen Anwalt vom Hauptquartier der Achten Britischen Armee, als Verteidiger. Die Verteidiger erhielten das Mandat am 13. Oktober, der Prozessbeginn war für den 17.10.1945 angesetzt. | ||
|- | |- | ||
− | | colspan="3" | Am Ende des Prozesses berieten die Geschworenen weniger als eine Stunde über das Strafmaß der fünf Angeklagten. Gegen Eck, den Zweiten Offizier Hoffmann und den Bordarzt Weispfennig verhängte sie wegen Kriegsverbrechens die Todesstrafe. Lenz wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, der Matrose Schwender erhielt eine Haftstrafe von 15 Jahren. Die Urteile wurden von den übergeordneten Dienststellen, zuletzt von Feldmarschall Bernard Montgomery als Befehlshaber der britischen Besatzungsstreitkräfte am 12. November 1945, bestätigt. Eck, Hoffmann und Weispfennig wurden am Morgen des 30.11.1945 im Hof der Haftanstalt Hamburg-Altona durch ein | + | | colspan="3" | Am Ende des Prozesses berieten die Geschworenen weniger als eine Stunde über das Strafmaß der fünf Angeklagten. Gegen Eck, den Zweiten Offizier Hoffmann und den Bordarzt Weispfennig verhängte sie wegen Kriegsverbrechens die Todesstrafe. Lenz wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, der Matrose Schwender erhielt eine Haftstrafe von 15 Jahren. Die Urteile wurden von den übergeordneten Dienststellen, zuletzt von Feldmarschall Bernard Montgomery als Befehlshaber der britischen Besatzungsstreitkräfte am 12. November 1945, bestätigt. Eck, Hoffmann und Weispfennig wurden am Morgen des 30.11.1945 im Hof der Haftanstalt Hamburg-Altona durch ein Erschießungskommando hingerichtet und auf dem Friedhof Hamburg-Ohlsdorf beerdigt. Die Gräber sind nicht markiert. Die mit ihnen Verurteilten mussten nicht die volle Dauer der gegen sie verhängten Strafen verbüßen. Der Matrose Schwender wurde im Dezember 1951 aus der Haft entlassen, der Bordingenieur Lenz im August 1952. |
|- | |- | ||
| colspan="3" | Ob Eck tatsächlich ein Kriegsverbrecher war, ist bei Marinehistorikern bis heute umstritten. Die Kritiker der Einstufung Ecks als Kriegsverbrecher folgen im Wesentlichen der im Prozess von der Verteidigung Ecks vorgegebenen Linie, die Versenkung der Rettungsflöße sei operativ notwendig gewesen. Vergleichbare Handlungen habe es in den Marinen (ein US-U-Boot schoß auf japanische Schiffbrüchige nach der Versenkung eines Truppentransporters) der anderen Kriegsparteien auch gegeben, die nie Objekt gerichtlicher Untersuchungen geworden seien. Das Gericht sei von Anfang an voreingenommen gewesen, das Gerichtsverfahren unfair. Die Gegenansicht verweist darauf, dass keine operative Notwendigkeit bestanden habe, wie sich aus der Beweisaufnahme ergebe, insbesondere aus Schnees Aussage und dem Umstand, dass die Luftüberwachung entgegen Ecks Befürchtungen die Versenkung nicht entdeckte. Eck habe die Lage völlig falsch eingeschätzt, das Beschießen der Rettungsflöße sei daher bestenfalls unnötig gewesen. Eck habe gegen seine Befehle wie auch gegen die deutschen Gesetze verstoßen. Letztlich hätte ein faireres Verfahren zum gleichen Urteil führen können. | | colspan="3" | Ob Eck tatsächlich ein Kriegsverbrecher war, ist bei Marinehistorikern bis heute umstritten. Die Kritiker der Einstufung Ecks als Kriegsverbrecher folgen im Wesentlichen der im Prozess von der Verteidigung Ecks vorgegebenen Linie, die Versenkung der Rettungsflöße sei operativ notwendig gewesen. Vergleichbare Handlungen habe es in den Marinen (ein US-U-Boot schoß auf japanische Schiffbrüchige nach der Versenkung eines Truppentransporters) der anderen Kriegsparteien auch gegeben, die nie Objekt gerichtlicher Untersuchungen geworden seien. Das Gericht sei von Anfang an voreingenommen gewesen, das Gerichtsverfahren unfair. Die Gegenansicht verweist darauf, dass keine operative Notwendigkeit bestanden habe, wie sich aus der Beweisaufnahme ergebe, insbesondere aus Schnees Aussage und dem Umstand, dass die Luftüberwachung entgegen Ecks Befürchtungen die Versenkung nicht entdeckte. Eck habe die Lage völlig falsch eingeschätzt, das Beschießen der Rettungsflöße sei daher bestenfalls unnötig gewesen. Eck habe gegen seine Befehle wie auch gegen die deutschen Gesetze verstoßen. Letztlich hätte ein faireres Verfahren zum gleichen Urteil führen können. | ||
Zeile 155: | Zeile 157: | ||
| || | | || | ||
|- | |- | ||
− | | | + | | colspan="3" | <div style="background:#FFEBAD>'''Alle Angaben ohne Gewähr !!!!''' |
|- | |- | ||
| || | | || |
Version vom 22. Juli 2024, 06:15 Uhr
Jürgen Ebert ← Heinz-Wilhelm Eck → Kurt Eckel
!!! Bitte unbedingt die Anmerkungen beachten/Please pay attention to the notes Klick hier → Anmerkungen für Kommandanten !!!
Jürgen Ebert ← Heinz-Wilhelm Eck → Kurt Eckel |