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Ordonnanzoffizier: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. März 2024, 14:16 Uhr

Ein Ordonnanzoffizier ist ein meist dienstjüngerer Offizier (Leutnant zur See bis Kapitänleutnant), der einem Kommandeur oder Befehlshaber als Gehilfe beigegeben ist. Sein Aufgabenbereich ist vergleichbar mit dem eines Adjutanten.