UAK: Unterschied zwischen den Versionen
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− | '''U- | + | | || colspan="3" | '''U-Boot-Abnahmekommando''' |
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− | Wenn das Boot die Werftabnahme bestanden hat (sie wurde durch die Ingenieure der Werft durchgeführt) ging das Boot zur | + | | || colspan="3" | Wenn das Boot die Werftabnahme bestanden hat (sie wurde durch die Ingenieure der Werft durchgeführt) ging das Boot zur U.A.K. Dort wurde es durch die U.A.K. nochmals mit Besatzung getestet und seitens der Kriegsmarine übernommen. |
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− | Das U-Abnahmekommando wurde im Januar 1940 in Kiel aufgestellt. Es bestand aus 10 U-Abnahmegruppen. Die Gruppen I - VI, sowie die Abnahmegruppe "Schall" waren in Kiel, die UAG-Schall später in Rönne und Sonderburg, stationiert. Die Gruppen VII - IX waren in Danzig. | + | | || colspan="3" | Das U-Boot-Abnahmekommando wurde im Januar 1940 in Kiel aufgestellt. Es bestand aus 10 U-Abnahmegruppen. Die Gruppen I - VI, sowie die Abnahmegruppe "Schall" waren in Kiel, die UAG-Schall später in Rönne und Sonderburg, stationiert. Die Gruppen VII - IX waren in Danzig. |
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− | 00.02.1940 - 00.11.1944 | + | | || 00.10.1944 - 08.05.1945 || Kapitän zur See (Ing.) || Walter Hülsmann |
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+ | | || colspan="3" | '''Kommandeure in Danzig''' | ||
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+ | | || colspan="3" | '''Erprobungen des U-Boot-Abnahmekommandos | ||
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+ | | || colspan="3" | I. Organisation des U.A.K. | ||
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+ | | || colspan="3" | Das Unterseeboots-Abnahmekommando (U.A.K.) ist militärisch dem E.K.K. unterstellt. In allen Erprobungsangelegenheiten berichtet das U.A.K. an O.K.M. direkt. | ||
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+ | | || colspan="3" | Das U.A.K. gliedert sich in den Stab mit dem Sitz in Kiel, eingeschifft auf dem U-Bootstender ACHERONA und sechs Unterseebootsabnahmegruppen (U.A.G.). Die U.A.G. 1, 3 und 5 haben ihren Sitz in Danzig, sie sind eingeschifft auf dem Beischiff "Messina" bzw. "Iberia". U.A.G. 2, 4 und 6 haben ihren Sitz in Kiel und sind eingeschifft auf dem Beischiff "Amazone". Chef des U.A.K. ist ein Kapitän zur See. | ||
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+ | | || colspan="3" | Der Stab des U.A.K. setzt sich zusammen aus dem Stabsoffizier beim Stabe, den erforderlichen Offizieren, höheren und mittleren Baubeamten für Schiff- und Maschinenbau und dem entsprechenden Unterstab. Jede U.A.G. besteht aus dem Leiter, dem ein mil. Referenten, höheren Baubeamten für Schiff- und Maschinenbau und dem erforderlichen Unterpersonal. Das U.A.K. ist vorgesetzte Dienststelle der U.A.G.´s. Der gesamte Schriftwechsel in allen Angelegenheiten wird durch das U.A.K. geführt, auch der der U.A.G. | ||
+ | |- | ||
+ | | || colspan="3" | In Danzig ist der Leiter der U.A.G. ein ständiger Vertreter des Chefs des U.A.K. Er ist den Leitern der Gruppen 3 und 5 gegenüber weisungsberechtigt in allen mil. und wichtigen Erprobungsangelegenheiten. Die U.A.G.´s führen die Abnahmefahrten und Erprobungen der Boote durch und nehmen an der Werfttrimmversuchen teil. Reicht das Personal der U.A.G.´s nicht aus, wird auch das U.A.K.-Personal dazu herangezogen. Das U.A.K. hat eigene Verwaltung. | ||
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+ | | || colspan="3" | II. Unterstellungs- und Vorgesetztenverhältnisse | ||
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+ | | || colspan="3" | 1.) Die in Erprobung befindlichen U-Boote sind dem Chef des E.K.K. hinsichtlich ihrer Verwendung unterstellt. In personeller und disziplinarer Hinsicht bleibt das U-Boot dem zuständigen Flottillenchef unterstellt. | ||
+ | |- | ||
+ | | || colspan="3" | 2.) Der Chef des U.A.K. übt den ihm zugeteilten U-Bootsneubauten und deren Besatzungen gegenüber die Befehlsbefugnis des Chefs des E.K.K. gem. Ziffer II 1 in Bezug auf die Verwendung des Bootes aus, soweit nicht der Chef des E.K.K. selbst Anordnungen hierfür trifft. Er ist für die Dauer der Erprobungen und im Bezug auf diese Vorgesetzter der Kommandanten und der Besatzungen der in Erprobung befindlichen U-Boote. | ||
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+ | | || colspan="3" | 3.) Der Stabsoffizier beim Stabe hat gleichfalls Befehlsbefugnis gem. Ziffer II 1 und 2. | ||
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+ | | || colspan="3" | 4.) Die Leiter der U.A.G. haben ebenfalls Befehlsbefugnis gemäß Ziffer II 1 und 2 und sind für die Dauer der Erprobungen und in Bezug auf diese Vorgesetzte der Kommandanten und der Besatzungen der in Erprobung befindlichen U-Boote. | ||
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+ | | || colspan="3" | 5.) Der Ing.-Offizier beim Stabe des U.A.K. und die ersten militärischen Referenten der U.A.G. sind Vorgesetzte des Leitenden Ingenieurs und des technischen Personals der zur Erprobung stehenden U-Boote soweit es sich um die Überwachung der technischen Arbeiten des Maschinen-Personals und das benutzen der der technischen Anlagen handelt. | ||
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+ | | || colspan="3" | 6.) Meldungen nach Indienststellung des Bootes: | ||
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+ | | || colspan="3" | a) in Kiel: | ||
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+ | | || colspan="3" | Kommandant: beim Chef des U.A.K. und beim Stabsoffizier beim Stabe des U.A.K. | ||
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+ | | || colspan="3" | L.I.: Beim Stabsoffizier beim Stabe des U.A.K. | ||
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+ | | || colspan="3" | Kmdt. und L.I.: Beim B.d.U.Org. bzw. M. | ||
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+ | | || colspan="3" | b) in Danzig: | ||
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+ | | || colspan="3" | Kommandant: Beim Leiter des U.A.G. I. | ||
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+ | | || colspan="3" | L.I.: Beim ersten militärischen Referenten des U.A.G. I. | ||
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+ | | || colspan="3" | Vorgesetztenverhältnis der Baubeamten regelt sich nach O.B.-Heft 6 Abschnitt B. | ||
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+ | | || colspan="3" | III. Zweck, Dauer und Durchführung der Erprobungen | ||
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+ | | || colspan="3" | 1.) Zweck der Erprobungen ist festzustellen, ob das U-Boot in allen seinen Teilen frontbrauchbar ist. Vorhandene Mängel sollen erkannt und beseitigt und Verbesserungen vorgeschlagen werden. Ferner dienen die Erprobungen gleichzeitig der Ausbildung der Besatzung und tragen dazu bei, daß das Personal, das Boot und seine Einzelanlagen kennenlernt und sich mit ihnen vertraut machen kann. | ||
+ | |- | ||
+ | | || colspan="3" | 2.) Das Probefahrtsverhältnis beginnt im allgemeinen nach der gem. B.d.U.-Org.-B.Nr. G 2715 M.v. 30.3.40 und B.d.U.-Org.-B.Nr. G 6672 M vom 29.4.41 festgelegten Ausbildungszeit von 3 Tagen für Nordseeboote, 2 Tagen für Ostseeboote mit dem Eintreffen des Bootes und der Meldung des Kommandanten beim U.A.K. und endet mit dem Tage an dem die Erprobungen durchgeführt sind und das Boot an die zuständige Frontflottille abgegeben wird. Die Entlassung aus dem Probefahrtsverhältnis mit diesem Tage wird auf Antrag des U.A.K. vom O.K.M. verfügt. Desgleichen wird der Beginn des Garantiejahres mit diesem Zeitpunkt vom U.A.K. beantragt und vom O.K.M. genehmigt. Im allgemeinen dauert das Probefahrtsverhältnis zur Durchführung normaler Serienerprobungen: Beim Typ IX = 30 Tage, beim Typ VII B und C = 28 Tage, bei Typ II D = 21 Tage. Bei Erprobungen von Typbooten wird die Zeit entsprechend verlängert. | ||
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+ | | || colspan="3" | 3.) Die Durchführung der Erprobungen erfolgt nach dem vom O.K.M. aufgestellten Typ- bzw. Serienerprobungsplan für den betreffenden Bootstyp. Sie erfolgt in zwei Abschnitten: | ||
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+ | | || colspan="3" | 1. Abschnitt in Kiel. | ||
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+ | | || colspan="3" | 2. Abschnitt in Danzig und Gotenhafen. | ||
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+ | | || colspan="3" | Beim 1. Abschnitt werden die Erprobungen erledigt, die im Kieler Hafen durchgeführt werden können. Es sind dies: Vorlfg. und Schlußtrimmversuch, Erprobung der Nachrichtenmittelanlagen durch K.M.W. Kiel, N.E.K. und N.V.K., Erprobung der schiff- und maschinenbaulichen Hilfseinrichtungen, Erprobung der Treiböl- und Motorenölanlage, Erprobung der Torpedorohre mit Modelltorpedos und -minen. | ||
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+ | | || colspan="3" | Beim 2. Abschnitt in Danzig werden durchgeführt: Meilenfahrten, Ankermanöver, Maschinenmanöver (Drehkreise und Winkelgeschwindigkeiten) und Tauchen in Fahrt mit und ohne Untertrieb, Dichtigkeitsprüfung, Abhorchen. Die Erprobung der Torpedoarmierung durch T.E.K. findet in Gotenhafen statt. Die Fahrt von Kiel nach dem Osten (Danzig oder Gotenhafen) wird ausgenutzt zur achtstündigen Vollastfahrt der Dieselmotoren. Dabei finden Treiböl und Motorenöl Verbrauchsmessungen statt. Für den Marsch nach Osten und die achtstündige Vollastfahrt sind folgende Anordnungen zu beachten: Um bei Überwasserfahrt das Unterschneiden des Bootes bei nicht ganz dichter vorderer Tauchzelle zu verhindern wird angeordnet: | ||
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+ | | || colspan="3" | 1) Bei jeder Fahrt und bei jedem Wetter ist das vordere Tiefenruder je nach Bootstyp bzw. 7° oben zu legen. Bei höherer Fahrstufe ist das hintere Tiefenruder 2 bis 4° oben zu legen. | ||
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+ | | || colspan="3" | 2) Die Schaltknöpfe der Tiefenruder sind gegen unbeabsichtigte Betätigung zu sichern (Sicherungen sind vorhanden). | ||
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+ | | || colspan="3" | 3) Brückenwache und Wache in der Zentrale richten ihr besonderes Augenmerk auf die Lage des Bootes. In der Zentrale sind Tiefenmesser. Lastigkeitszeiger und Tiefenruderlagezeiger dauernd zu überwachen. Falls das Boot mehr als 1° vorlastig wird, ist dir vordere Tauchzelle mit Druckluft nachzublasen. Das Anblasen muß, <u>auch wenn nichts besonderes bemerkt wird,</u> alle 2 Stunden erfolgen. Wenn die Tiefenruder selbstsperrend sind, kann es doch vorkommen, vor allem bei schlechtem Wetter, daß sie unter Einwirkung der Belastung allmählich nach unten laufen. Auch die geschlossene wasserdichte Back verhindert das unterschneiden bei untenliegenden vorderen Tiefenruder nicht, wenn die vordere Tauchzelle vollgelaufen ist. Vorstehendes gilt im ganz besonderem Maße für das Fahren mit geöffneten Flutklappen, wasserdichtem Heck und wasserdichter Back, im Schwimmzustand "b" und auf flachen Wasser. Beim Fahren mit geöffneten Flutklappen, wasserdichtem Heck und wasserdichter Back sind von Zeit zu Zeit auch außer der vorderen, die übrigen Tauchzellen mit Druckluft nachzublasen. | ||
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+ | | || colspan="3" | Für die achtstündige Vollastfahrt wird darüber hinaus angeordnet: | ||
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+ | | || colspan="3" | 1) Flutklappen, wasserdichtes Heck, wasserdichte Back "zu". | ||
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+ | | || colspan="3" | 2) Vordere Tauchzelle mindestens <u>stündlich</u> mit Druckluft nachblasen. Da die Vollastfahrt meist nachts durchgeführt wird, ist erhöte Aufmerksamkeit der Brücken- und Zentralewachen erforderlich. Die Unterteilung in zwei Abschnitte muß der besonderen Kriegslage wegen vorgenommen werden. Sollte sich die Lage ändern, werden die Erprobungen alle wieder in der westlichen Ostsee (Eckernförder-Bucht) durchgeführt. | ||
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+ | | || colspan="3" | Das U.A.K. bzw. U.A.G. in Danzig erlassen für jeden Tag und jedes Boot einen Befehl, in dem aufgenommen ist, welche Erprobungen beabsichtigt sind und welche Vorbereitungen und besonderen Maßnahmen das Bootskommando zu treffen hat. Es darf kein Boot selbständig tauchen, bevor es nicht vom U.A.K. freigegeben ist. Im übrigen gelten auch während der Erprobungszeit alle durch Pflege M. B.d.U., Flottille erlassenen Befehle und Verfügungen. Für das U.A.K. gelten die entsprechenden Anordnungen in den "Ständ.Befehlen des U.A.K." | ||
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+ | | || colspan="3" | Da das U.A.K. dem O.K.M. gegenüber verantwortlich dafür ist, daß alle Unzulänglichkeiten, Mängel und Störungen erkannt und beseitigt werden, sind alle derartigen Angelegenheiten, auch solange geringfügiger Art, dem U.A.K. bzw. der U.A.G. zu melden. | ||
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+ | | || colspan="3" | Der Kommandant erhält während der Erprobungen, Probefahrten usw. die volle Verantwortung für die Führung und Sicherheit des U-Bootes. Er hat das für die Durchführung des Erprobungen usw. notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Der Chef der U.A.K. oder der Leiter der U.A.G. können während der Erprobungen nach eigenem Ermessen die Führung des betreffenden U-Bootes und damit die volle Verantwortung für die Sicherheit des U-Bootes übernehmen. | ||
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+ | | || colspan="3" | Der Leitende Ingenieur behält die volle Verantwortung für die Leitung des Maschinenbetriebes und die Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Der Stabsoffizier beim Stabe oder Ing.Offizier beim Stabe oder der erste militärische Referent der U.A.G. kann die Tiefensteuerleitung und die Leitung und damit die volle Verantwortung für die Sicherheit der in Erprobung befindlichen Maschinen, E-Anlagen und tauchtechnischen Anlagen übernehmen. | ||
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Aktuelle Version vom 24. November 2022, 22:27 Uhr
U-Boot-Abnahmekommando | |||
Wenn das Boot die Werftabnahme bestanden hat (sie wurde durch die Ingenieure der Werft durchgeführt) ging das Boot zur U.A.K. Dort wurde es durch die U.A.K. nochmals mit Besatzung getestet und seitens der Kriegsmarine übernommen. | |||
Das U-Boot-Abnahmekommando wurde im Januar 1940 in Kiel aufgestellt. Es bestand aus 10 U-Abnahmegruppen. Die Gruppen I - VI, sowie die Abnahmegruppe "Schall" waren in Kiel, die UAG-Schall später in Rönne und Sonderburg, stationiert. Die Gruppen VII - IX waren in Danzig. | |||
Kommandeure | |||
00.01.1940 - 00.10.1944 | Kapitän zur See | Robert Bräutigam | |
00.10.1944 - 08.05.1945 | Kapitän zur See (Ing.) | Walter Hülsmann | |
Kommandeure in Danzig | |||
00.02.1940 - 00.11.1944 | Kapitän zur See | Erwin Sachs | |
00.11.1944 - 08.05.1945 | Fregattenkapitän | Hans Eckermann | |
Erprobungen des U-Boot-Abnahmekommandos | |||
I. Organisation des U.A.K. | |||
Das Unterseeboots-Abnahmekommando (U.A.K.) ist militärisch dem E.K.K. unterstellt. In allen Erprobungsangelegenheiten berichtet das U.A.K. an O.K.M. direkt. | |||
Das U.A.K. gliedert sich in den Stab mit dem Sitz in Kiel, eingeschifft auf dem U-Bootstender ACHERONA und sechs Unterseebootsabnahmegruppen (U.A.G.). Die U.A.G. 1, 3 und 5 haben ihren Sitz in Danzig, sie sind eingeschifft auf dem Beischiff "Messina" bzw. "Iberia". U.A.G. 2, 4 und 6 haben ihren Sitz in Kiel und sind eingeschifft auf dem Beischiff "Amazone". Chef des U.A.K. ist ein Kapitän zur See. | |||
Der Stab des U.A.K. setzt sich zusammen aus dem Stabsoffizier beim Stabe, den erforderlichen Offizieren, höheren und mittleren Baubeamten für Schiff- und Maschinenbau und dem entsprechenden Unterstab. Jede U.A.G. besteht aus dem Leiter, dem ein mil. Referenten, höheren Baubeamten für Schiff- und Maschinenbau und dem erforderlichen Unterpersonal. Das U.A.K. ist vorgesetzte Dienststelle der U.A.G.´s. Der gesamte Schriftwechsel in allen Angelegenheiten wird durch das U.A.K. geführt, auch der der U.A.G. | |||
In Danzig ist der Leiter der U.A.G. ein ständiger Vertreter des Chefs des U.A.K. Er ist den Leitern der Gruppen 3 und 5 gegenüber weisungsberechtigt in allen mil. und wichtigen Erprobungsangelegenheiten. Die U.A.G.´s führen die Abnahmefahrten und Erprobungen der Boote durch und nehmen an der Werfttrimmversuchen teil. Reicht das Personal der U.A.G.´s nicht aus, wird auch das U.A.K.-Personal dazu herangezogen. Das U.A.K. hat eigene Verwaltung. | |||
II. Unterstellungs- und Vorgesetztenverhältnisse | |||
1.) Die in Erprobung befindlichen U-Boote sind dem Chef des E.K.K. hinsichtlich ihrer Verwendung unterstellt. In personeller und disziplinarer Hinsicht bleibt das U-Boot dem zuständigen Flottillenchef unterstellt. | |||
2.) Der Chef des U.A.K. übt den ihm zugeteilten U-Bootsneubauten und deren Besatzungen gegenüber die Befehlsbefugnis des Chefs des E.K.K. gem. Ziffer II 1 in Bezug auf die Verwendung des Bootes aus, soweit nicht der Chef des E.K.K. selbst Anordnungen hierfür trifft. Er ist für die Dauer der Erprobungen und im Bezug auf diese Vorgesetzter der Kommandanten und der Besatzungen der in Erprobung befindlichen U-Boote. | |||
3.) Der Stabsoffizier beim Stabe hat gleichfalls Befehlsbefugnis gem. Ziffer II 1 und 2. | |||
4.) Die Leiter der U.A.G. haben ebenfalls Befehlsbefugnis gemäß Ziffer II 1 und 2 und sind für die Dauer der Erprobungen und in Bezug auf diese Vorgesetzte der Kommandanten und der Besatzungen der in Erprobung befindlichen U-Boote. | |||
5.) Der Ing.-Offizier beim Stabe des U.A.K. und die ersten militärischen Referenten der U.A.G. sind Vorgesetzte des Leitenden Ingenieurs und des technischen Personals der zur Erprobung stehenden U-Boote soweit es sich um die Überwachung der technischen Arbeiten des Maschinen-Personals und das benutzen der der technischen Anlagen handelt. | |||
6.) Meldungen nach Indienststellung des Bootes: | |||
a) in Kiel: | |||
Kommandant: beim Chef des U.A.K. und beim Stabsoffizier beim Stabe des U.A.K. | |||
L.I.: Beim Stabsoffizier beim Stabe des U.A.K. | |||
Kmdt. und L.I.: Beim B.d.U.Org. bzw. M. | |||
b) in Danzig: | |||
Kommandant: Beim Leiter des U.A.G. I. | |||
L.I.: Beim ersten militärischen Referenten des U.A.G. I. | |||
Vorgesetztenverhältnis der Baubeamten regelt sich nach O.B.-Heft 6 Abschnitt B. | |||
III. Zweck, Dauer und Durchführung der Erprobungen | |||
1.) Zweck der Erprobungen ist festzustellen, ob das U-Boot in allen seinen Teilen frontbrauchbar ist. Vorhandene Mängel sollen erkannt und beseitigt und Verbesserungen vorgeschlagen werden. Ferner dienen die Erprobungen gleichzeitig der Ausbildung der Besatzung und tragen dazu bei, daß das Personal, das Boot und seine Einzelanlagen kennenlernt und sich mit ihnen vertraut machen kann. | |||
2.) Das Probefahrtsverhältnis beginnt im allgemeinen nach der gem. B.d.U.-Org.-B.Nr. G 2715 M.v. 30.3.40 und B.d.U.-Org.-B.Nr. G 6672 M vom 29.4.41 festgelegten Ausbildungszeit von 3 Tagen für Nordseeboote, 2 Tagen für Ostseeboote mit dem Eintreffen des Bootes und der Meldung des Kommandanten beim U.A.K. und endet mit dem Tage an dem die Erprobungen durchgeführt sind und das Boot an die zuständige Frontflottille abgegeben wird. Die Entlassung aus dem Probefahrtsverhältnis mit diesem Tage wird auf Antrag des U.A.K. vom O.K.M. verfügt. Desgleichen wird der Beginn des Garantiejahres mit diesem Zeitpunkt vom U.A.K. beantragt und vom O.K.M. genehmigt. Im allgemeinen dauert das Probefahrtsverhältnis zur Durchführung normaler Serienerprobungen: Beim Typ IX = 30 Tage, beim Typ VII B und C = 28 Tage, bei Typ II D = 21 Tage. Bei Erprobungen von Typbooten wird die Zeit entsprechend verlängert. | |||
3.) Die Durchführung der Erprobungen erfolgt nach dem vom O.K.M. aufgestellten Typ- bzw. Serienerprobungsplan für den betreffenden Bootstyp. Sie erfolgt in zwei Abschnitten: | |||
1. Abschnitt in Kiel. | |||
2. Abschnitt in Danzig und Gotenhafen. | |||
Beim 1. Abschnitt werden die Erprobungen erledigt, die im Kieler Hafen durchgeführt werden können. Es sind dies: Vorlfg. und Schlußtrimmversuch, Erprobung der Nachrichtenmittelanlagen durch K.M.W. Kiel, N.E.K. und N.V.K., Erprobung der schiff- und maschinenbaulichen Hilfseinrichtungen, Erprobung der Treiböl- und Motorenölanlage, Erprobung der Torpedorohre mit Modelltorpedos und -minen. | |||
Beim 2. Abschnitt in Danzig werden durchgeführt: Meilenfahrten, Ankermanöver, Maschinenmanöver (Drehkreise und Winkelgeschwindigkeiten) und Tauchen in Fahrt mit und ohne Untertrieb, Dichtigkeitsprüfung, Abhorchen. Die Erprobung der Torpedoarmierung durch T.E.K. findet in Gotenhafen statt. Die Fahrt von Kiel nach dem Osten (Danzig oder Gotenhafen) wird ausgenutzt zur achtstündigen Vollastfahrt der Dieselmotoren. Dabei finden Treiböl und Motorenöl Verbrauchsmessungen statt. Für den Marsch nach Osten und die achtstündige Vollastfahrt sind folgende Anordnungen zu beachten: Um bei Überwasserfahrt das Unterschneiden des Bootes bei nicht ganz dichter vorderer Tauchzelle zu verhindern wird angeordnet: | |||
1) Bei jeder Fahrt und bei jedem Wetter ist das vordere Tiefenruder je nach Bootstyp bzw. 7° oben zu legen. Bei höherer Fahrstufe ist das hintere Tiefenruder 2 bis 4° oben zu legen. | |||
2) Die Schaltknöpfe der Tiefenruder sind gegen unbeabsichtigte Betätigung zu sichern (Sicherungen sind vorhanden). | |||
3) Brückenwache und Wache in der Zentrale richten ihr besonderes Augenmerk auf die Lage des Bootes. In der Zentrale sind Tiefenmesser. Lastigkeitszeiger und Tiefenruderlagezeiger dauernd zu überwachen. Falls das Boot mehr als 1° vorlastig wird, ist dir vordere Tauchzelle mit Druckluft nachzublasen. Das Anblasen muß, auch wenn nichts besonderes bemerkt wird, alle 2 Stunden erfolgen. Wenn die Tiefenruder selbstsperrend sind, kann es doch vorkommen, vor allem bei schlechtem Wetter, daß sie unter Einwirkung der Belastung allmählich nach unten laufen. Auch die geschlossene wasserdichte Back verhindert das unterschneiden bei untenliegenden vorderen Tiefenruder nicht, wenn die vordere Tauchzelle vollgelaufen ist. Vorstehendes gilt im ganz besonderem Maße für das Fahren mit geöffneten Flutklappen, wasserdichtem Heck und wasserdichter Back, im Schwimmzustand "b" und auf flachen Wasser. Beim Fahren mit geöffneten Flutklappen, wasserdichtem Heck und wasserdichter Back sind von Zeit zu Zeit auch außer der vorderen, die übrigen Tauchzellen mit Druckluft nachzublasen. | |||
Für die achtstündige Vollastfahrt wird darüber hinaus angeordnet: | |||
1) Flutklappen, wasserdichtes Heck, wasserdichte Back "zu". | |||
2) Vordere Tauchzelle mindestens stündlich mit Druckluft nachblasen. Da die Vollastfahrt meist nachts durchgeführt wird, ist erhöte Aufmerksamkeit der Brücken- und Zentralewachen erforderlich. Die Unterteilung in zwei Abschnitte muß der besonderen Kriegslage wegen vorgenommen werden. Sollte sich die Lage ändern, werden die Erprobungen alle wieder in der westlichen Ostsee (Eckernförder-Bucht) durchgeführt. | |||
Das U.A.K. bzw. U.A.G. in Danzig erlassen für jeden Tag und jedes Boot einen Befehl, in dem aufgenommen ist, welche Erprobungen beabsichtigt sind und welche Vorbereitungen und besonderen Maßnahmen das Bootskommando zu treffen hat. Es darf kein Boot selbständig tauchen, bevor es nicht vom U.A.K. freigegeben ist. Im übrigen gelten auch während der Erprobungszeit alle durch Pflege M. B.d.U., Flottille erlassenen Befehle und Verfügungen. Für das U.A.K. gelten die entsprechenden Anordnungen in den "Ständ.Befehlen des U.A.K." | |||
Da das U.A.K. dem O.K.M. gegenüber verantwortlich dafür ist, daß alle Unzulänglichkeiten, Mängel und Störungen erkannt und beseitigt werden, sind alle derartigen Angelegenheiten, auch solange geringfügiger Art, dem U.A.K. bzw. der U.A.G. zu melden. | |||
Der Kommandant erhält während der Erprobungen, Probefahrten usw. die volle Verantwortung für die Führung und Sicherheit des U-Bootes. Er hat das für die Durchführung des Erprobungen usw. notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Der Chef der U.A.K. oder der Leiter der U.A.G. können während der Erprobungen nach eigenem Ermessen die Führung des betreffenden U-Bootes und damit die volle Verantwortung für die Sicherheit des U-Bootes übernehmen. | |||
Der Leitende Ingenieur behält die volle Verantwortung für die Leitung des Maschinenbetriebes und die Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Der Stabsoffizier beim Stabe oder Ing.Offizier beim Stabe oder der erste militärische Referent der U.A.G. kann die Tiefensteuerleitung und die Leitung und damit die volle Verantwortung für die Sicherheit der in Erprobung befindlichen Maschinen, E-Anlagen und tauchtechnischen Anlagen übernehmen. | |||